Einschreiben mit Rückschein

Einschreiben verloren - Rückerstattung nur Teilbetrag

Ich habe am 04.06.2018 Konzertkarten mit einem Einschreiben mit Rückschein verschickt. Nach Rückfrage in der hiesigen Postfiliale sollte ich ein Einschreiben mit Rückschein wählen. Ich habe mich auf die Fachkompetenz der Mitarbeiterin verlassen. Bis zum heutigen Tag ist das Einschreiben nicht aufgetaucht. Die Empfängerin (Käuferin der Karten) hat daraufhin eine Rückforderung der gezahlten Summe verlangt. Parallel habe ich einen Nachforschungsauftrag bei der Post gestellt. Dieser wurde mit dem Ergebnis eingestellt, dass das Einschreiben nicht mehr auffindbar ist. Ich habe daraufhin eine Rechnung der Konzertkarten der Deutschen Post zukommen lassen. Hierin bat ich um Erstattung der Kosten der Konzertkarten (70 Euro) und der Kosten des Einschreibens (3.35 Euro). Mit Datum vom 12.07.2018 erhielt ich von der Post folgende Nachricht: Sehr geehrte Frau [...], vielen Dank für ihre Nachricht. Leider lässt sich die Auslieferung ihrer Sendung trotz intensiver Recherchen derzeit nicht nachweisen, sodass wir von einem Verlust Ihres Briefes ausgehen. Nach den Haftungsregeln unserer AGB leisten wir im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches für den Verlust oder die Beschädigung von einem Einschreiben Schadenersatz in höhe des tatsächlichen, unmittelbaren Schadens von 25,00 Euro. Das Beförderungsentgelt von 3,35 Euro erstatten wir Ihnen ebenfalls........Wir freuen uns, wenn die Leistungen unseres Unternehmens bei der Beförderung Ihrer Sendungen künftig wieder Ihren Erwartungen entsprechen.
Ich bin wirklich enttäuscht von der Post. Ich bleiben zum einen auf dem verlorenen Geld sitzen. Dann wurde ich falsch beraten. Hätte ich die Konzertkarten per Paket verschicken sollen, da dieses bis 500 Euro versichert ist? Diese Informationen hätte ich mir von der Dame in der Postfiliale gewünscht. Der Brief wird verschlampt oder sogar entwendet und als Kunde bleibt man auf den Kosten sitzen. Ich weiß wirklich nicht, wie ich dagegen weiter vorgehen soll.

Ist Ihnen das auch passiert?
Briefdienstleister

Stellungnahme des Briefdienstleitsters

Die Deutsche Post AG schreibt:

Die Erstattung von 28,35 EUR wurde am 11.07. veranlasst.

Kommentar der Verbraucherzentrale

Für den Versand von Geldbeträgen und Gegenständen mit einem Sachwert empfehlen wir einen Wertbrief. Dieser Service bietet gegenüber anderen Briefsendungen bessere Absicherung für Verlust und Beschädigung. Verschwindet das Bargeld bis zu 100 € in einem „Wert National“ Brief, haftet die Deutsche Post grundsätzlich für den Verlust. Bei verlorenen oder beschädigten Gegenständen mit einem Sachwert bis zu 500 € haftet die Deutsche Post bis 500 €.


Mehr dazu erfahren Sie unter anderem hier: https://www.post-aerger.de/wissen/projekt-postaerger/wertbrief-der-brief-fuers-kostbare-21825

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