Einfacher Brief

Verspätete Briefzustellung - kein Krankengeld

Am 15. Mai wurde ich vom Arzt bis zum 01.6 arbeitsunfähig geschrieben. Am nächsten Tag habe ich diese Bescheinigung - so wie immer - in einen frankierten Briefumschlag an die Krankenkasse getan und in einen Briefkasten eingeworfen. Soweit alles in Ordnung!
Am 28.6. bekomme ich von meinem Arbeitgeber Nachricht, dass die Krankenkasse mitgeteilt hat, dass ich während meiner AU "ins Krankengeld gefallen" sei. Sogleich habe ich mich mit der Krankenkasse in Verbindung gesetzt, um das mir zustehende Krankengeld zu beantragen. Von dortiger Stelle bekam ich die Information, dass ich KEIN Krankengeld erhalte, weil die AU-Bescheinigung erst am 01. Juni (mein letzter Krankentag) eingegangen ist.

Ich bin sehr ärgerlich und wütend. Nicht nur darüber, dass mein Lohn um die Hälfte gekürzt wird, insbesondere aber darüber, dass ich mein Krankengeld für 15 Tage nicht bekomme wegen verspäteter Zustellung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

Ist Ihnen das auch passiert?
Briefdienstleister

Stellungnahme des Briefdienstleitsters

Die Deutsche Post AG schreibt:

Die Kundin befindet sich nicht im System, daher liegt auch keine Reklamation im System vor.

Kommentar der Verbraucherzentrale

Individuelle Unterstützung können Sie über die Verbraucherzentralen in den 16 Bundesländern erhalten. Diese bieten Beratung und Information zu Fragen des Verbraucherschutzes, helfen bei Rechtsproblemen und vertreten die Interessen der Verbraucher auf Landesebene.

Wenden Sie sich bei Bedarf bitte an die Verbraucherzentrale Ihres Bundeslandes.

Das Beratungsangebot der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen finden Sie hier.

Zur Beschwerde-Pinnwand