Einwurf-Einschreiben
Keine Haftung bei verlorengegangenem Einwurf-Einschreiben
Am 26.6. erhielt ich eine Mail von der Deutschen Post, dass mein Brief verlorengegangen sei. Nach einem Telefonat bei der Servicestelle schrieb man mir, sie würden nicht haften. Ich denke, ich müsste zumindest das Porto erstattet bekommen. In meinem Brief war ein Gutschein eines Restaurants; ich denke, er muss wie Briefmarken oder ein Theaterticket behandelt werden, Für letztere gibt es eine Entschädigung von 20 €. Der Wert des Gutscheins betrug 50 €. Ich erwarte nicht die volle Erstattung aber zumindest 20 € wie bei Briefmarken oder Theatertickets. Ich kann überhaupt nicht verstehen, dass mir noch nicht einmal die Portokosten von 3,60 € erstattet werden.
Stellungnahme des Briefdienstleitsters
Die Deutsche Post AG schreibt:
Am 28.06.18 wurde dem Kunden per Brief mitgeteilt, dass er gegen die AGB´s verstoßen hat, weil ein Warengutschein über 50,00 EUR enthalten war. Erlaubt sind nur 25,00 EUR.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Für den Versand von Geldbeträgen und Gegenständen mit einem Sachwert empfehlen wir einen Wertbrief. Dieser Service bietet gegenüber anderen Briefsendungen bessere Absicherung für Verlust und Beschädigung. Verschwindet das Bargeld bis zu 100 € in einem „Wert National“ Brief, haftet die Deutsche Post grundsätzlich für den Verlust. Bei verlorenen oder beschädigten Gegenständen mit einem Sachwert bis zu 500 € haftet die Deutsche Post bis 500 €.
Mehr dazu erfahren Sie unter anderem hier: https://www.post-aerger.de/wissen/projekt-postaerger/wertbrief-der-brief-fuers-kostbare-21825