Einwurf-Einschreiben

Einschreiben Einwurf wird nicht eingeworfen?

Ich habe am 12.05.2018 ein Fotoheft per Einwurfeinschreiben versendet. Die Empfängerin wollte mit das Geld für das Heft erstatten sobald das Einschreiben eintrifft. Das Fotoheft kam, nach Auskunft der Empfängerin jedoch nicht an.
Der Zusteller hatte die Auslieferung bestätigt. Die Empfängerin hatte dem Zusteller jedoch wohl gesagt, er dürfe die Post nicht einwerfen sondern solle sie auf den Briefkasten stellen. Nun will es keiner gewesen sein und ich erhalte die Kosten für das Fotoheft nicht erstattet.

Ist Ihnen das auch passiert?
Briefdienstleister

Stellungnahme des Briefdienstleitsters

Die Deutsche Post AG schreibt:

Da es sich um ein Einschreiben Einwurf handelte, erfolgte die Zustellung ohne Unterschrift des Empfängers.

Kommentar der Verbraucherzentrale

Unserer Auffassung nach sind Postdienstleister grundsätzlich dazu verpflichtet, Briefsendungen durch Einwurf in eine geeignete Empfangseinrichtung (Briefkasten) vorzunehmen, um Ihrer vertraglichen Ablieferungspflicht nachzukommen. Denkbar sind jedoch auch Konstellationen, in denen die Form der Ablieferung durch eine Weisung modifiziert wird, also z.B. eine Ablage an einem bestimmten Ort. In einem solchen Fall könnte die Ablieferung bereits vertragsgemäß mit entsprechender Ablage am Ort erfolgt sein.

Unabhängig davon spricht auch im Falle eines Einwurf-Einschreibens der erste Anschein dafür, dass eine Zustellung erfolgt ist. Voraussetzung hierfür ist aber, dass der Zusteller die Zustellung durch seine Unterschrift quittiert.


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