Einschreiben mit Rückschein
Unglaubliche Postmitarbeiter
Am 30.05.18 habe ich ein Einschreiben mit Rückschein an die Versicherung aufgegeben. Den Rückschein habe ich am 02.06.18 erhalten. Auf dem Rückschein hat eine Frau [...] unterschrieben, angekreuzt wurde Ehegatte. Eine Nachfrage bei der Versicherung ergab, dass das Schreiben nicht angekommen ist und auch keine Person mit dem Namen [...] dort arbeitet. Im Telefonbuch habe ich dann die Tel.Nr. von Frau [...] (wohnhaft in [...]) gefunden. Ein Gespräch mit ihr ergab, dass sie ein Schreiben ihres Steuerberaters erhalten hat und die Postbotin ihr den Rückschein, der für die Versicherung gedacht war, untergejubelt und unterschreiben hat lassen. Mein Schreiben hat sie nicht. Lt. Sendestatus wurde ein Schreiben an Herrn [...] ausgehändigt. Am Montag rief ich bei der Servicenummer der Post an. Dort erzählte mir ein Herr, dass mein Schreiben angeblich am 04.06.18 bei der Versicherung eingegangen ist und ich in ein paar Tagen, falls sich der Sendestatus im Internet nicht geändert hat, nochmals anrufen soll. Durch die Post erhält die Versicherung ein Schreiben, in dem sie bestätigen soll, dass sie meinen Brief erhalten hat. Da ich bereits 5,50 € bezahlt habe, bekomme ich diese Bestätigung kostenlos durch die Post. Bei einem Anruf unter der Servicenummer am 08.06.18 wurde mir mitgeteilt, dass Herr [...] ein Berechtigter der Versicherung ist. Das stimmt aber nicht. Im System aber nichts steht, dass das Schreiben am 04.06.18 bei der Versicherung eingegangen ist. Mehr kann er für mich nicht machen. Auch meine 5,50 € bekomme ich nicht zurück und ich soll im Internet eine Nachsendungsverfolgung aufgeben. Wie soll das gehen, wenn lt. Internet das Schreiben zugestellt wurde. Eine Nachfrage bei der Versicherung ergab, dass das Schreiben nicht dort angekommen ist. Ich habe 5,50 € für eine Leistung bezahlt, die ich nicht erhalten habe.
Stellungnahme des Briefdienstleitsters
Die Deutsche Post AG schreibt:
Die Reklamation vom 08.06.2018 ist eingegangen und befindet sich in der Bearbeitung.
Kommentar der Verbraucherzentrale
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