Warensendungen und Büchersendungen

Nicht erhaltener Artikel

am 27.03.2019 wurde mein Paket [...] von Ihrem Mitarbeiter (Herrn [...]) in Empfang genommen (Beweis [...] Online Nachweis bzw. Screenshot vom Auslieferungsbeleg am 27.03.2019, unterschrieben von Herrn [...]).
Da ich dieses Paket bis heute (10.05.2019) nicht erhalten habe, kann ich davon ausgehen, dass Herr [...] im Besitz meines Paketes ist.
Ihre Mitarbeiter in der Filiale [...] München standen schon vor kurzem unter Verdacht Pakete zu stehlen, dies wurde auch von der Polizei ermittelt.
[...]

Ist Ihnen das auch passiert?
Briefdienstleister

Stellungnahme des Briefdienstleitsters

Die Deutsche Post AG schreibt:

Die Sendung wurde am 27.03.2019 zugestellt.

Zum Sachverhalt befindet sich keine Reklamation des Kunden im System.

Kommentar der Verbraucherzentrale

Individuelle Unterstützung können Sie über die Verbraucherzentralen in den 16 Bundesländern erhalten. Diese bieten Beratung und Information zu Fragen des Verbraucherschutzes, helfen bei Rechtsproblemen und vertreten die Interessen der Verbraucher auf Landesebene.

Wenden Sie sich bei Bedarf bitte an die Verbraucherzentrale Ihres Bundeslandes.

Das Beratungsangebot der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen finden Sie hier.

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