Einschreiben (allgemein)
Sofortige Rücksendung des Einschreibens an den Absender
--Benachrichtigung über nicht mögliche Zustellung eines Übergabe-Einschreibebriefes vom 03.04.2018.
--Abholung in Filiale [...], 10365 Berlin, am 04.04.2018 gg. 17:40 h nach 30 m Schlange und 20 min Wartezeit nicht möglich, weil Sendung unauffindbar. Erhalte Mitteilung, dass Zusteller evtl. die Einschreiben vom Vortag noch nicht abgeliefert habe, man habe schon mehrere nicht mögliche Herausgaben von Einschreiben vom 03.04. gehabt.
--Heute, 05.04.2018, gegen 16:45 h, nach nur 15 min Wartezeit, die Mitteilung erhalten, dass Sendung weiterhin unauffindbar, wahrscheinlich habe der Zusteller die benachrichtigten Einschreibe-Sendungen in einer anderen Filiale abgelegt.
--Eigene Nachforschungen über Post-Kundendienst-Website ergab die Mitteilung: "Die Sendung konnte nicht zugestellt werden und wird an den Absender zurückgesandt."
--Dabei läuft die Benachrichtigungsfrist noch bis zum 11.04.2018!
--Eklatante Verletzung des gesetzlichen und verfassungsmäßigen Auftrages zur Post-Grunddienstleistung!
--Schadensgröße: Mindestens der Ersatz der neuerlichen Versandkosten an ursprünglichen Absender, Image-Schaden bei allen Beteiligten in unermesslichem Umfang, Zeitverlust beim Erhalt der Sendung, Gefahr des Totalverlustes.
KEINE STELLUNGNAHME
Der Anbieter (Deutsche Post) hat von der Möglichkeit Stellung zu nehmen, keinen Gebrauch gemacht.