Einschreiben mit Rückschein
Rückschein ohne Unterschrift bzw. falscher Unterschrift
Ich erhielt den Rückschein umgehend, jedoch ohne Unterschrift des Empfängers nur mit der Unterschrift des Zustellers und Datum 20.02.2018.Bei meiner Reklamation unter der Rufnummer [...] hieß es, der Rückschein sei gefallen, das würde bedeuten, das Einschreiben sei noch nicht ausgeliefert. Ich würde in den nächsten Tagen eine Bestätigung erhalten,ansonsten solle ich mich nochmals telefonisch melden.Da ich bis zum 02.03.2018 nichts erhalten hatte, rief ich nochmals an. Bei zwei Anrufen an diesem Tag konnte mir wegen Systemproblemen keine Auskunft erteilt werden.Bei meinem Anruf am 05.03.2018 teilte mir eine Frau [...] mit, dass mein Einschreiben am 22.02.2018 zugestellt worden wäre und ich innerhalb der nächsten drei Tage die Bestätigung bekommen würde. Nachdem ich diese am 09.03.2018 immer noch nicht hatte, rief ich erneut an. Nun teilte mir eine Frau [...] mit, der Beleg sei mir am 05.03.2018 zugesandt worden. Nach ihrer Überprüfung ergab sich, dass er wohl an eine falsche Adresse gesandt wurde und mir nun innerhalb von drei Werktagen erneut geschickt würde. Diesen Beleg erhielt ich nun endlich, jedoch zeigt die Unterschrift des Empfangsberechtigten meinen Namen. Ich gehe jetzt davon aus, dass der eigentliche Empfänger nicht unterschrieben hat und es sich hier um eine versuchte Fälschung meiner Unterschrift handelt. Bei meinem heutigen Anruf bei der Servicenummer der Post konnte mir der Mitarbeiter nur sagen, dass ich mich schriftlich beim Kundenservice beschweren solle. Dies halte ich nicht für ausreichend, da offensichtlich die von mir bezahlte Dienstleistung nicht erbracht und auch noch meine Unterschrift gefälscht wurde.
KEINE STELLUNGNAHME
Der Anbieter (Deutsche Post) ist nicht bereit, uns gegenüber hierzu eine Stellungnahme abzugeben.
Kommentar der Verbraucherzentrale
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