Einschreiben (allgemein)
Einschreiben mit Visa-Antrag und Reisepass verloren gegangen
Am 14.03.2019 habe ich einen Visa-Antrag per Einschreiben mit der Deutschen Post verschickt. Der Brief samt Inhalt (Reisepass) ist im Startzentrum der Deutschen Post verloren gegangen.
Für mich sind hierdurch erhebliche Schäden entstanden, da ich sowohl das Geld für das Visum doppelt bezahlen, als auch in kurzer Zeit einen neuen Reisepass beantragen musste. Alles in allem ist mir ein Schaden in Höhe von 134,90 € entstanden. Von dem Stress und der Unsicherheit kurz vor der Abreise einmal ganz abgesehen.
Von der Deutschen Post wurden mir nur 28,95 € für den Verlust der Sendung erstattet, auf Nachfrage mit dem Hinweis, dass ich den Brief als „Wertbrief“ hätte einliefern müssen.
Ich habe vorab zwei Servicemitarbeiter der Deutschen Post nach der korrekten Vorgehensweise für den Versand eines Reisepasses befragt. Beide haben mir zum Einschreiben geraten. Bei der Einlieferung des Einschreibens habe ich sogar vor den Augen des Mitarbeiters den Reisepass in das Kuvert gesteckt. Wenn schon die Servicemitarbeiter der Post nicht wissen, dass Reisepässe als „Wertbrief“ verschickt werden müssen - wie soll ich es dann wissen?
Ich finde das Vorgehen der Deutschen Post nicht in Ordnung. Auf meine Beschwerde vom 11.05.2019 kam am 17.05.2019 nur eine sehr unbefriedigende Antwort, daher wende ich mich mit der Beschwerde an Sie - in der Hoffnung, dass Sie die Deutsche Post dazu bringen können, ihre Kunden in Zukunft besser zu beraten.
Stellungnahme des Briefdienstleitsters
Die Deutsche Post AG schreibt:
Der Kunde ist im System erfasst mit einem Kontakt vom 01.07.2019 per Brief: Der Fall ist noch in Bearbeitung.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Nach unserer Ansicht ist der Kunde hier völlig falsch beraten worden. Fraglich ist daher, ob die Haftungsbegrenzung für ein Einschreiben anwendbar sind. Fragt der Kunde in der Filiale einen geschulten Mitarbeiter, muss er davon ausgehen können, dass das richtige Produkt empfohlen wird. Aus unserer Sicht muss hier eine höhere Erstattung erfolgen.
Vermuten Sie, dass etwas aus Ihrer Sendung entwendet wurde, sollten Sie den Diebstahl bei Ihrer örtlichen Polizeidienststelle anzeigen.