Paket

Ablageort nicht geschützt vor Dritten - Paket verschwunden

Ich habe online Schuhe bestellt. Diese sollten am 29.03.2018 geliefert werden. Da ich an diesem Tag jedoch erst gegen Mittag nach Hause kam, habe ich online eine Abstellgenehmigung erteilt. Das dabei die Haftung des Paketes auf mich übergeht, stand nirgends auf der Homepage zur Erteilung des Ablageortes. Ich habe als Ablageort "Dachgeschoss oben rechts vor der Wohnungstür oder bei einem Nachbarn" angegeben. Als ich nach Hause kam hatte ich einen Zettel im Briefkasten, dass das Paket am Ablageort hinterlegt wurde, wo es natürlich nicht lag. Erst durch diverse Recherchen und den vielen Ärger durch die Suche des Paketes habe ich auf der DHL-Homepage gesehen, dass der Ablageort geschützt vor Dritten sein muss und der Paketbote das Paket im Zweifel dort nicht ablegen darf,sondern mitnehmen und in die Filiale bringen muss. DHL geht auf mein Anliegen kaum ein, vermutlich bleibe ich auf den Kosten sitzen.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Leider ist die Vereinbarung eines Ablageortes tatsächlich mit Risiken für Verbraucherinnen und Verbrauchern verbunden, die immer wieder zu Beschwerden führen:


Ein Paket, das am vereinbarten Ablageort abgelegt wurde, gilt als zugestellt. Die Paketdienstleister haften dann nicht mehr für Verlust und Beschädigung des Pakets.


Weitere Informationen finden Sie auch unter:

https://www.post-aerger.de/paketaerger-des-monats/wunschort-war-gestern-18760

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