Paket
unterschreiben mit finger
Der Zusteller von Hermes händigte das Paket nicht aus, weil ich auf seinem Gerät mit dem Finger nicht seinen Vorstellungen entsprechend unterschrieben hätte. Andere Zusteller haben einen Stift, da wird die "Unterschrift" einigermaßen.
Wie ist die Rechtslage beim Einsatz dieser Empfangsbestätigungsgeräten eigentlich? Kann der Zusteller das Paket einfach wieder minehmen?
Paketdienstleister
Stellungnahme des Paketdienstleisters
Die Hermes Logistik Gruppe Deutschland GmbH hat hierzu bereits öffentlich Stellung genommen:
Der Pressesprecher von Hermes erklärte, dass sie noch in der Einführungsphase der neuen Geräte seien. Die zugehörigen Stifte, sogenannte Touchpens, würden separat ausgeliefert. Daher hätten einige Boten diese wohl noch nicht erhalten. Es gebe jedoch keine Anweisung von Hermes, dass man nicht mit Stift unterschreiben solle.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Der Zusteller ist verpflichtet, Pakete nur gegen Unterschrift abzuliefern. Will der Empfänger nicht mit dem Finger unterschreiben, kann er dies verweigern. Konsequenterweise müsste der Zusteller das Paket wieder mitnehmen und es gegebenenfalls ersatzweise in einem Shop zustellen. Dort kann der Empfänger dann hoffentlich "normal" unterschreiben.