Das Paket wurde angeblich zugestellt. Wir haben kein Paket bekommen. Irgendeine Unterschrift wurde dient als Empfangsbestätigung. Keiner aus meiner Familie hat unterschrieben, geschweige dieses Paket gesehen oder angenommen.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Ist ein Paket verloren gegangen, können Sie auch als Empfänger eine Schadensanzeige beim Transportunternehmen stellen, um Schadensersatz geltend zu machen. Denn: Das Gesetz berechtigt nämlich auch den Empfänger, die Schadensersatzansprüche aus dem Frachtvertrag gegen den Paketdienstleister geltend zu machen (§§ 421 Abs. 1 S. 2 HGB). Alternativ können Sie den Versender bitten, sich an das Transportunternehmen zu wenden.
Wird eine Sendung nicht innerhalb von 20 Kalendertagen nach Einlieferung an den Empfänger abgeliefert, gilt diese als verloren, wenn der Verbleib nicht ermittelt werden kann. Für den Schaden, der durch Verlust in der Zeit von der Übernahme zur Beförderung bis zur Ablieferung entsteht, haftet der Paketdienstleister.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Ist ein Paket verloren gegangen, können Sie auch als Empfänger eine Schadensanzeige beim Transportunternehmen stellen, um Schadensersatz geltend zu machen. Denn: Das Gesetz berechtigt nämlich auch den Empfänger, die Schadensersatzansprüche aus dem Frachtvertrag gegen den Paketdienstleister geltend zu machen (§§ 421 Abs. 1 S. 2 HGB). Alternativ können Sie den Versender bitten, sich an das Transportunternehmen zu wenden.
Wird eine Sendung nicht innerhalb von 20 Kalendertagen nach Einlieferung an den Empfänger abgeliefert, gilt diese als verloren, wenn der Verbleib nicht ermittelt werden kann. Für den Schaden, der durch Verlust in der Zeit von der Übernahme zur Beförderung bis zur Ablieferung entsteht, haftet der Paketdienstleister.