Paket

Urkundenfälschung?

Paket wurde trotz nicht vorhandener Abstellgenehmigung einfach VOR die Haustüre eines Mehrfamilienhauses an einer öffentlichen Straße abgelegt. Wert der 2 Pakete waren 389€!!
Zusätzlich wurde einfach als annehmende Person ein "[...]" angegeben. So eine Person/Familie wohnt auch in der Nachbarschaft nicht und ist mir gänzlich unbekannt!

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Das Fälschen der Unterschrift durch den Zusteller ist strafrechtlich relevant und kann bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht werden. Bei der gefälschten Unterschrift auf einem digitalen Lesegerät handelt es sich jedoch nicht um eine Urkundenfälschung nach § 267 StGB, sondern vielmehr um „Fälschung beweiserheblicher Daten“ gem. § 269 StGB. Mit dem Aktenzeichen können Sie dann auch gegenüber dem Dienstleister auf den Sachverhalt hinweisen und ggf. Schadensersatz fordern.


Individuelle Unterstützung können Sie über die Verbraucherzentralen in den 16 Bundesländern erhalten. Diese bieten Beratung und Information zu Fragen des Verbraucherschutzes, helfen bei Rechtsproblemen und vertreten die Interessen der Verbraucher auf Landesebene.

Wenden Sie sich bei Bedarf bitte an die Verbraucherzentrale Ihres Bundeslandes.

Das Beratungsangebot der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen finden Sie hier.

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