Paket

Zusteller Hermes

Trotz Kontaktaufnahme sowohl beim Verkäufer als auch bei Hermes habe ich weder die Ware erhalten noch mein Geld erstattet bekommen. Ich werde vom Verkäufer vertröstet "Das ist Sache des Zustellers" - und Hermes rührt sich nicht. Bis auf eine Eingangsbestätigung meiner Beschwerdemail.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Wenn Sie Waren im Versandhandel bestellt haben, trägt in der Regel der Verkäufer das Transportrisiko – unabhängig davon, ob der Versand als Paket oder Päckchen erfolgte (§§ 474 Abs. 4, 446 BGB). Treten also bei den Waren Schäden auf oder gehen sie verloren, noch bevor Sie die Ware tatsächlich in den Händen halten, müssen Sie den Kaufpreis nicht zahlen. Allerdings haben Sie andererseits auch keinen Anspruch auf Neulieferung der Waren.

Wenn der Kaufpreis bereits gezahlt wurde, muss der Händler also das Geld zurückerstatten. Weigert er sich, ist der Rückzahlungsanspruch gerichtlich durchsetzbar.


Hermes nimmt an Schlichtungsverfahren bei der „Schlichtungsstelle Post“ der Bundesnetzagentur zu teil.

Die Teilnahme an diesem außergerichtlichen Verfahren zur Streitbeilegung ist für beide Seiten freiwillig und der Schlichterspruch (Lösungsvorschlag der Bundesnetzagentur) ist nicht bindend. Dennoch bietet das Verfahren eine weitere Chance sich außergerichtlich zu einigen.

Das Schlichtungsverfahren ist gebührenfrei.

Weitere Informationen finden Sie

hier.

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