Paket

Leeres/geöffnetes Paket erhalten

Am 11.03. habe ich von dpd ein Paket zugstellt bekommen, in dem eigentlich ein bei einer Online-Auktionsplattform gekaufter Artikel sein sollte. Leider befand sich in dem Paket lediglich eine leere OVP. Natürlich habe ich sofort Kontakt mit dem Verkäufer aufgenommen, welcher sehr viele und ausschließlich positive Bewertungen hat. Nach einer sehr detaillierten Beschreibung des Pakets und des verwendeten Klebebands kamen wir zu dem Schluss, dass das Paket wohl geöffnet worden sein musste. Entsprechend habe ich einen nicht offensichtlichen Schaden bei dpd reklamiert. Dpd verweigert jedoch jegliche Auskunft und verweist darauf, dass der Versender die Beschwerde einreichen muss. Dieser behauptet auch dies getan zu haben, jedoch habe ich keine Möglcihkeit dies zu überprüfen. Auch gibt er keine Auskunft über den aktuellen Bearbeitungsstand. Meines Erachtens könnte z.B. über ein Wiegeprotokoll schnll geklärt werden, ob ein leeres Paket abgeschickt wurde. Trotz wiederholter Bitten und Anfragen blockt dpd leider komplett ab. Dabei sollte ich in gegebener Situation bei Untätigkeit des Absenders auskunftsberechtigt sein.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Individuelle Unterstützung können Sie über die Verbraucherzentralen in den 16 Bundesländern erhalten. Diese bieten Beratung und Information zu Fragen des Verbraucherschutzes, helfen bei Rechtsproblemen und vertreten die Interessen der Verbraucher auf Landesebene.

Wenden Sie sich bei Bedarf bitte an die Verbraucherzentrale Ihres Bundeslandes.

Das Beratungsangebot der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen finden Sie hier.


Weitere individuelle Unterstützung bietet die Schlichtungsstelle Post der Bundesnetzagentur. Diese vermittelt bei Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Anbietern von Postdienstleistungen, um eine gütliche Einigung zu erzielen. Die Schlichtung im Postbereich ist ein freiwilliges Verfahren und wird auf Antrag von Verbrauchern durchgeführt.

Hier können Sie einen entsprechenden Antrag bei der Schlichtungsstelle Post stellen:

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Post/Verbraucher/Schlichtung/Schlichtung-node.html

Bitte beachten Sie: Die Erfolgsaussichten auf ein Schlichtungsverfahren bei der Bundesnetzagentur sind aktuell leider sehr begrenzt. Dies sollte Sie jedoch nicht davon abhalten, entsprechende Anträge an die Bundesnetzagentur zu richten, damit der wachsende Bedarf sichtbar und messbar wird.

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