Paket

DHL behauptet, die Sendung wurde zugestellt

Lt. Postbote wurde die Sendung an diesem Samstag zugestellt... ich war aber übers Wochenende garnicht zuhause.
Auch Nachbarn haben nichts angenommen. Zusteller sagt, er hätte am Ablageort hinterlegt. Ich habe aber keinen Ablagevertag!!!! Ansonsten schweigt der Postbote einfach nur.
Den Absender habe ich gebeten, einen Nachforschungsauftrag zu stellen, was er aber einfach nicht macht und sich bei mir auch nicht mehr meldet....was ich sogar nachvollziehen kann, da er ja alles richtig gemacht hat, da ja "offiziell" zugestellt wurde.

Bei DHL bekomme ich aber immer nur zu hören, dass ich OHNE NACHFORSCHUNGSAZFTRAG des ABSENDERS Garnichts machen kann....

Ich bin jetzt die Dumme, die auf 260 € pfeifen kann (Da ich per Vorkasse und Versand bezahlt habe)….Das kann ja wohl nicht sein.

Da müsste doch der Postbote mir mal eine Unterschrift zeige, oder?

Ich weiß einfach nicht mehr weiter, an wen ich mich noch wenden soll.
[...]

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Individuelle Unterstützung können Sie über die Verbraucherzentralen in den 16 Bundesländern erhalten. Diese bieten Beratung und Information zu Fragen des Verbraucherschutzes, helfen bei Rechtsproblemen und vertreten die Interessen der Verbraucher auf Landesebene.

Wenden Sie sich bei Bedarf bitte an die Verbraucherzentrale Ihres Bundeslandes.

Das Beratungsangebot der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen finden Sie hier.


Weitere individuelle Unterstützung bietet die Schlichtungsstelle Post der Bundesnetzagentur. Diese vermittelt bei Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Anbietern von Postdienstleistungen, um eine gütliche Einigung zu erzielen. Die Schlichtung im Postbereich ist ein freiwilliges Verfahren und wird auf Antrag von Verbrauchern durchgeführt.

Hier können Sie einen entsprechenden Antrag bei der Schlichtungsstelle Post stellen:

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Post/Verbraucher/Schlichtung/Schlichtung-node.html

Bitte beachten Sie: Die Erfolgsaussichten auf ein Schlichtungsverfahren bei der Bundesnetzagentur sind aktuell leider sehr begrenzt. Dies sollte Sie jedoch nicht davon abhalten, entsprechende Anträge an die Bundesnetzagentur zu richten, damit der wachsende Bedarf sichtbar und messbar wird.

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