Angeblich wurde mir am 6.12.2018 ein Paket zugestellt. Es war aber nicht da. DHL behauptet ich hätte einen Ablagevertrag geschlossen und somit sei DHL bei Verlust des Pakets nicht in der Haftung. Ich habe aber weder einen generellen Ablagevertrag und auch keine einmalige Ablagegenehmigung für das Paket gegeben. DHL bleibt aber ohne Nachweis bei der Behauptung und reagiert auf keine telefonischen oder schriftlichen Anfragen meinerseits. Der Absender hat von DHL ebenfalls die Info bekommen, ich hätte einen Ablagevertrag und damit ist für ihn die Sache auch erledigt.
Unser Postbote hat mir und DHL gegenüber bestätigt, dass es keinen Ablagevertrag gibt, trotzdem reagiert DHL nicht.
In der letzen Email vom Kundenservice gibt es eine Vorgangsnummer. Ich habe mit dieser telefonisch beim KS nachgefragt, da man auf die Email nicht antworten kann(noreply) und ich habe keine Auskunft bekommen und höre seit her nichts mehr.
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Kommentar der Verbraucherzentrale
Individuelle Unterstützung können Sie über die Verbraucherzentralen in den 16 Bundesländern erhalten. Diese bieten Beratung und Information zu Fragen des Verbraucherschutzes, helfen bei Rechtsproblemen und vertreten die Interessen der Verbraucher auf Landesebene.
Wenden Sie sich bei Bedarf bitte an die Verbraucherzentrale Ihres Bundeslandes.
Das Beratungsangebot der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen finden Sie hier.
Weitere individuelle Unterstützung bietet die Schlichtungsstelle Post der Bundesnetzagentur. Diese vermittelt bei Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Anbietern von Postdienstleistungen, um eine gütliche Einigung zu erzielen. Die Schlichtung im Postbereich ist ein freiwilliges Verfahren und wird auf Antrag von Verbrauchern durchgeführt.
Hier können Sie einen entsprechenden Antrag bei der Schlichtungsstelle Post stellen:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Post/Verbraucher/Schlichtung/Schlichtung-node.html
Bitte beachten Sie: Die Erfolgsaussichten auf ein Schlichtungsverfahren bei der Bundesnetzagentur sind aktuell leider sehr begrenzt. Dies sollte Sie jedoch nicht davon abhalten, entsprechende Anträge an die Bundesnetzagentur zu richten, damit der wachsende Bedarf sichtbar und messbar wird.
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