Der Paketdienst hat eine beschädigte Lieferung für mich bei meinem Vater abgegeben. Er verlangte zuerst eine Unterschrift und hat anschliessend das Paket übergeben. Erst dann war ersichtlich das das Paket an der unteren Seite komplett offen war. Somit war der Inhalt beschädigt.
Da es ein Kleinanzeigen-Kauf von Privat ist muss die GLS den Schaden über mich abwickeln. Leider weigert sich bis anhin die GLS für einen Schadensersatz. Einen Tag darauf habe ich wieder ein Paket vom Paketdienst der GLS bekommen. Der Paketzulieferer verweigerte mir die Sichtung des Paketes und wollte zuerst eine Unterschrift. Als er diese von mir nicht bekommen hat nahm er das Paket wieder mit. Erst als ich beim Unternehmen angerufen habe wurde der Paketdienst erneut vorbei geschickt. Er wollte dann tatsächlich wieder zuerst die Unterschrift. ich habe ihm dann erklärt das wir dies gerade mit seinem Arbeitgeber geklärt hätten. So konnte ich dann das Paket begutachten.
Wie komme ich jetzt zu meinen Schadensforderungen?
Diese wurden sofort beim Versender und beim Paketdienst angemeldet. Leider bis heute ohne Erfolg.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Individuelle Unterstützung können Sie über die Verbraucherzentralen in den 16 Bundesländern erhalten. Diese bieten Beratung und Information zu Fragen des Verbraucherschutzes, helfen bei Rechtsproblemen und vertreten die Interessen der Verbraucher auf Landesebene.
Wenden Sie sich bei Bedarf bitte an die Verbraucherzentrale Ihres Bundeslandes.
Das Beratungsangebot der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen finden Sie hier.
Weitere individuelle Unterstützung bietet die Schlichtungsstelle Post der Bundesnetzagentur. Diese vermittelt bei Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Anbietern von Postdienstleistungen, um eine gütliche Einigung zu erzielen. Die Schlichtung im Postbereich ist ein freiwilliges Verfahren und wird auf Antrag von Verbrauchern durchgeführt.
Hier können Sie einen entsprechenden Antrag bei der Schlichtungsstelle Post stellen:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Post/Verbraucher/Schlichtung/Schlichtung-node.html
Bitte beachten Sie: Die Erfolgsaussichten auf ein Schlichtungsverfahren bei der Bundesnetzagentur sind aktuell leider sehr begrenzt. Dies sollte Sie jedoch nicht davon abhalten, entsprechende Anträge an die Bundesnetzagentur zu richten, damit der wachsende Bedarf sichtbar und messbar wird.
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Bitte beachten Sie: Die Erfolgsaussichten auf ein Schlichtungsverfahren bei der Bundesnetzagentur sind aktuell leider sehr begrenzt. Dies sollte Sie jedoch nicht davon abhalten, entsprechende Anträge an die Bundesnetzagentur zu richten, damit der wachsende Bedarf sichtbar und messbar wird.