Ich habe am 28.Januar ein Paket aufgegeben 7.60 Euro bezahlt und bin in Urlaub gefahren. Für die Zeit meiner Abwesenheit habe ich keine Paketsendungen erwartet. Um so mehr erschrak ich als bei meiner Rückkehr eine Benachrichtigung in Briefkasten lag , dass meine Sendung am Wunschort hinterlegt ist. Ich ahnte bereits Schlimmes denn als Wunschort hatte ich die Terrasse bei DHL hinterlegt. Der Rolladen hing schief auf dem Paket und liess sich nicht mehr nach oben bewegen, da das Paket die Schiene blockierte. . Es handelt sich um eine elektrische Anlage. Der Schaden beträgt 200 Euro. Bei der Post sagte man mir dass wohl der (sehr kleine) Absenderaufkleber mit dem (sehr grossen )Adressenaufkleber verwechselt worden ist.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Individuelle Unterstützung können Sie über die Verbraucherzentralen in den 16 Bundesländern erhalten. Diese bieten Beratung und Information zu Fragen des Verbraucherschutzes, helfen bei Rechtsproblemen und vertreten die Interessen der Verbraucher auf Landesebene.
Wenden Sie sich bei Bedarf bitte an die Verbraucherzentrale Ihres Bundeslandes.
Das Beratungsangebot der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen finden Sie hier.
Weitere individuelle Unterstützung bietet die Schlichtungsstelle Post der Bundesnetzagentur. Diese vermittelt bei Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Anbietern von Postdienstleistungen, um eine gütliche Einigung zu erzielen. Die Schlichtung im Postbereich ist ein freiwilliges Verfahren und wird auf Antrag von Verbrauchern durchgeführt.
Hier können Sie einen entsprechenden Antrag bei der Schlichtungsstelle Post stellen:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Post/Verbraucher/Schlichtung/Schlichtung-node.html
Bitte beachten Sie: Die Erfolgsaussichten auf ein Schlichtungsverfahren bei der Bundesnetzagentur sind aktuell leider sehr begrenzt. Dies sollte Sie jedoch nicht davon abhalten, entsprechende Anträge an die Bundesnetzagentur zu richten, damit der wachsende Bedarf sichtbar und messbar wird.
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