Paket
DHL verweigert Schadenersatz für verschwundenes Paket
Ich hatte am 16.11.2016 ein Paket, incl. Transportversicherung bis 2.500,00 EUR als DHL Paket bei einer Filiale der Deutschen Post AG [...] aufgegeben.
Inhalt war eine hochwertige Automatik-Uhr, Neupreis 2.450,00 EUR, verkauft bei [...].
Nachdem das Paket nicht eingetroffen ist, habe ich am 21.11.2016 einen Nachforschungsauftrag gestellt. Die Sendung konnte dann bis zum Ziel-Paketzentrum in [...] nachverfolgt werden, danach verliert sich die Spur.
Daraufhin habe ich eine Schadendokumentation mit den von DHL geforderten Angaben und Unterlagen, wie Sender- und Empfänger-Daten, Rechnungskopie, Beschreibung des Paketinhaltes und Bankverbindung an den DHL-Kundenservice versendet.
In einem weiteren Schriftwechsel am 06.12.2016 wurde seitens DHL noch um die beigefügte Versicherungserklärung gebeten, in der versichert wird, dass das Paket weder bei mir noch beim Empfänger aufgetaucht ist, bzw. auch nicht anderweitig versichert war.
Am 31.12.2016 erhielt ich schließlich die Nachricht, dass der Inhalt in die Gruppe der sog. Valoren der Klasse II gehört und somit der entstandene Schaden nicht ersetzt werden könne.
Eine für mich unmögliche und nicht nachvollziehbare Vorgehensweise.
KEINE STELLUNGNAHME
Der Anbieter (DHL) ist nicht bereit uns gegenüber hierzu eine Stellungnahme abzugeben.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Wenn ein Einigungsversuch mit dem Paketdienstleister vergeblich war, können Verbraucherinnen und Verbraucher einen Antrag an die „Schlichtungsstelle Post“ der Bundesnetzagentur stellen.
Die Teilnahme an diesem außergerichtlichen Verfahren zur Streitbeilegung ist für beide Seiten freiwillig und der Schlichterspruch (Lösungsvorschlag der Bundesnetzagentur) ist nicht bindend. Dennoch bietet das Verfahren eine weitere Chance sich außergerichtlich zu einigen. Das Schlichtungsverfahren ist gebührenfrei.
Weitere Informationen finden Sie hier.