Paket

Weder Nachforschung noch Schadensersatz

Nach Einlieferung der Schadensanzeige in der Postfiliale [...] passierte erstmal 1,5 Monate nichts. (Wiederholte Anrufe bei Hotline und Nachfrage in der Filiale)
Danach wurde die falsche Behauptung aufgestellt, dass die Schadensanzeige nicht in der geforderten Frist von 7 Tagen gestellt wurde. Nach Widerspruch wird das dokumentierte Datum auf der Schadensanzeige nicht anerkannt. Zudem wird mir ein Verfahrensfehler vorgeworfen, da ich als Absender nicht das beschädigte Paket mit verlorenem Inhalt an die Filiale zurückgegeben habe. Der Empfänger der Sendung spricht leider schlecht deutsch. Das beschädigte Paket wurde vom Empfänger entsorgt und der nicht verloren gegangene Teil des Pakets (ein Geschenk) behalten. Ich verstehe nicht warum ein Paket überhaupt versichert ist. Es ist insgesamt ein Schaden i.H.v. 243 EUR enstanden. Es gibt keine Bemühungen der Post/DHL die verschwundenen Gegenstände ausfindig zu machen oder zu ersetzten.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Individuelle Unterstützung können Sie über die Verbraucherzentralen in den 16 Bundesländern erhalten. Diese bieten Beratung und Information zu Fragen des Verbraucherschutzes, helfen bei Rechtsproblemen und vertreten die Interessen der Verbraucher auf Landesebene.

Wenden Sie sich bei Bedarf bitte an die Verbraucherzentrale Ihres Bundeslandes.

Das Beratungsangebot der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen finden Sie hier.


Weitere individuelle Unterstützung bietet die Schlichtungsstelle Post der Bundesnetzagentur. Diese vermittelt bei Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Anbietern von Postdienstleistungen, um eine gütliche Einigung zu erzielen. Die Schlichtung im Postbereich ist ein freiwilliges Verfahren und wird auf Antrag von Verbrauchern durchgeführt.

Hier können Sie einen entsprechenden Antrag bei der Schlichtungsstelle Post stellen:

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Post/Verbraucher/Schlichtung/Schlichtung-node.html

Bitte beachten Sie: Die Erfolgsaussichten auf ein Schlichtungsverfahren bei der Bundesnetzagentur sind aktuell leider sehr begrenzt. Dies sollte Sie jedoch nicht davon abhalten, entsprechende Anträge an die Bundesnetzagentur zu richten, damit der wachsende Bedarf sichtbar und messbar wird.

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