Paket

Unmögliche Zustellung

Das Paket wurde vor der Haustür, für jedem Passanten sichtbar, abgestellt. Nur durch Zufall wurde es nicht entwendet.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Es ist möglich, mit dem Paketdienst einen so genannten Garagenvertrag abzuschließen oder eine Abstellgenehmigung zu erteilen. Sie als Empfänger benennen einen Ort – etwa die Garage, der Carport oder ähnliches – an dem Pakete abgelegt werden dürfen, ohne dass Sie dafür unterschreiben müssen.

Achtung: Falls die Ware dann wegkommt, haftet der Zustelldienst nicht. Mit dem Ablegen der Sendung am vereinbarten Ort ist die Zustellung vielmehr aus Sicht des Paketdienstes ordnungsgemäß erfüllt.

Ohne eine solche Vereinbarung darf der Paketbote Sendungen nicht einfach vor die Tür legen.

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