Paket

Ablage ohne Ablagevertrag

Ablage hinter dem Haus auf der Terasse. Passende Benachrichtigung im Briefkasten. Laut Sendungsverfolgung zugestellt an andere anwesende Person mit dem Namen eines Nachbarn. Es existiert kein Ablagevertrag.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Es ist möglich, mit dem Paketdienst einen so genannten Garagenvertrag abzuschließen oder eine Abstellgenehmigung zu erteilen. Sie als Empfänger benennen einen Ort – etwa die Garage, der Carport oder ähnliches – an dem Pakete abgelegt werden dürfen, ohne dass Sie dafür unterschreiben müssen.

Achtung: Falls die Ware dann wegkommt, haftet der Zustelldienst nicht. Mit dem Ablegen der Sendung am vereinbarten Ort ist die Zustellung vielmehr aus Sicht des Paketdienstes ordnungsgemäß erfüllt.

Ohne eine solche Vereinbarung darf der Paketbote Sendungen nicht einfach vor die Tür legen.

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