Paket
Hermes hat mein verlorenes Paket versteigert und ich finde die Ware im Internet
Für ein Paket nach Österreich musste ich 2 flache Kartons aneinander kleben. Beim Empf kam nur ein Teil an. Der andere, ohne Etikett, fehlte. Den Fotos zu urteilen, wurde er abgerissen. Ich schrieb Email und fügte Fotos des angek. Kartons u. der Ware bei. Ich wies darauf hin, dass innen ein Dokument mit meinen persönl. Daten enthalten ist, aufgrund dessen man es zuordnen kann. Es folgte am 1.5.18 eine weitere Verlustmeldung. Ich bekam nach wiederh telef Anfrage meiners.im September (!) folgende Antwort:
Es tut mir sehr leid, dass Ihre Sendung [...] nicht vollständig zugestellt wurde.
Anhand Ihrer Angaben ist es nicht möglich, den Verlust eines Gegenstandes aus einer gegen Zugriff gesicherten und verschlossenen Sendung nachzuvollziehen. Eine Haftung für den Teilverlust kann Hermes daher nicht übernehmen.
Hierbei beziehe ich mich darauf, dass keine Schadenmeldung vorliegt. Diese wird bei der Zustellung zusammen mit dem Kundenbetreuer erstellt und gegengezeichnet. Auch wurde keine Beschädigung der Außenverpackung Ihres Pakets registriert, so dass ich von einem ordnungsgemäßen Transport ausgehe.
Ich darauf geschrieben, dass der Empfänger nicht ahnen kann, dass ein Teil fehlt. Außerdem war der Karton ordungsgemäß verpackt. Bislang keine Antwort.
Vor ein paar Tagen finde ich Teile meiner Ware auf einer Online-Auktionsplattform. Nach 3 Besuchen bei der Polizei wurde aufg meiner Anzeige die Wohnung des Verk besucht - ich vermutete Diebstahl oder Fundunterschlagung. Der Verk konnte aber nachweisen, dass er meine Sachen bei einer Auktion im Auktionshaus [...] ersteigert hat, in die Hermes immer die "Fundstücke" versteigern lässt. Er ist nunmehr rechtmäßiger Besitzer und ich kann meine Sachen bei ihm zurück ersteigern!!!
Ich habe heute wieder eine Email an Hermes geschrieben.
Es kann nicht sein, dass Hermes meine genau bezeichn. bwz. fotograf. Ware versteigern lässt und gleichz in dem Karton ein Dokument mit meinen persönl. Daten fehlt und man es mir nicht hätte zustellen können..
Kommentar der Verbraucherzentrale
Individuelle Unterstützung können Sie über die Verbraucherzentralen in den 16 Bundesländern erhalten. Diese bieten Beratung und Information zu Fragen des Verbraucherschutzes, helfen bei Rechtsproblemen und vertreten die Interessen der Verbraucher auf Landesebene.
Wenden Sie sich bei Bedarf bitte an die Verbraucherzentrale Ihres Bundeslandes.
Das Beratungsangebot der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen finden Sie hier.
Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, die "Schlichtungsstelle Post" der Bundesnetzagentur kostenfrei einzuschalten: Die Teilnahme an diesem außergerichtlichen Verfahren zur Streitbeilegung ist für beide Seiten freiwillig und der Schlichterspruch ist nicht bindend. Dennoch bietet das Verfahren eine Chance, sich gegebenenfalls außergerichtlich mit dem Paketdienstleister zu einigen. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Post/Verbraucher/Schlichtung/Schlichtung-node.html