Wir sind am Sonntag Abend von einem Kurztrip nach Hause gekommen. Mein Mann bereitete für die Müllabfuhr die "blaue Tonne" vor und will gerade noch etwas rein werfen, als er ein "riesen Paket" sieht. Normalerweise zerkleinern wir immer unser Papier. Als er dies auch tun will, merkte er, dass sich darin noch etwas befand. Und zum Glück, denn der Postbote hat das Paket in der blauen Tonne verstaut und uns einen Zettel in den Briefkasten gelegt mit der Aufschrift "Blautonne". Gottseidank sind wir am Sonntag nach Hause gekommen, denn normalerweise machen wir es immer so, dass dann unser Nachbar die Tonnen rausstellt.
Da kann man doch vom Glauben abfallen.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Die Papiertonne ist aus unserer Sicht kein geeigneter Ort, um Pakete ersatzweise zuzustellen. Ohne eine Ablage-Vereinbarung darf der Paketbote Sendungen nicht einfach vor die Tür oder in die Tonne legen.
Es ist möglich, mit dem Paketdienst einen so genannten Garagenvertrag abzuschließen oder eine Abstellgenehmigung zu erteilen. Sie als Empfänger benennen einen Ort – etwa die Garage, der Carport oder ähnliches – an dem Pakete abgelegt werden dürfen, ohne dass Sie dafür unterschreiben müssen.
Achtung: Falls die Ware dann wegkommt, haftet der Zustelldienst nicht. Mit dem Ablegen der Sendung am vereinbarten Ort ist die Zustellung vielmehr aus Sicht des Paketdienstes ordnungsgemäß erfüllt.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Die Papiertonne ist aus unserer Sicht kein geeigneter Ort, um Pakete ersatzweise zuzustellen. Ohne eine Ablage-Vereinbarung darf der Paketbote Sendungen nicht einfach vor die Tür oder in die Tonne legen.
Es ist möglich, mit dem Paketdienst einen so genannten Garagenvertrag abzuschließen oder eine Abstellgenehmigung zu erteilen. Sie als Empfänger benennen einen Ort – etwa die Garage, der Carport oder ähnliches – an dem Pakete abgelegt werden dürfen, ohne dass Sie dafür unterschreiben müssen.
Achtung: Falls die Ware dann wegkommt, haftet der Zustelldienst nicht. Mit dem Ablegen der Sendung am vereinbarten Ort ist die Zustellung vielmehr aus Sicht des Paketdienstes ordnungsgemäß erfüllt.