Paket

Deutsche Post aka DHL - unnehmend unzuverlässig und eine einzige Katastrophe!

Bei der Bestellung handelt es sich um einen Staubsauger nebst Zubehör. Am Liefertag, dem 25. Mai 2019 hielt ich mich den ganzen Tag zu Hause auf. Der Paketdienst klingelte nicht und es fand keine Benachrichtigung statt. Über die bereitgestellte Sendungsnummer und die Sendungsverfolgung fand ich heraus, dass die Sendung angeblich am 25. Mai 2019 in eine Post(bank)filiale zugestellt wurde. Dort bin ich nunmehr schon zweimal gewesen; mein Paket ist dort nicht auffindbar; der Status der DHL-Sendungsverfolgung entspricht somit nicht der Wahrheit, außerdem hat er sich seit dem vermeintlichen Zustellungstag nicht geändert. Nach Aussagen der Angestellten in der Post(bank)filiale sei nicht nur meine Sendung, sondern mehrere Sendungen jenes Tages "verschollen". Am 25. Mai seien mehrere Sendungen wegen Überlastung der Lagerkapazitäten der Filiale abgewiesen worden. Von dem Ärger, der dieser konkrete Fall bei mir hervorruft, empfinde ich es als absolut unbefriedigend, dass der Kunde sich selbst überlassen wird. Die Post(bank)filiale entledigt sich regelmäßig der Verantwortung durch den Hinweis darauf, dass sie ja die Postbank und nicht DHL sei. Dann bekommt man die Telefonnummer des Kundenservice Brief und Paket ausgehändigt. Auf der DHL-Webseite hat man Probleme überhaupt den Zugang zu finden, wo man das Unternehmen in einem solchen Fall kontaktieren kann. Insbesondere, wenn ich mich unter meinem persönlichen Profil einlogge und unter "Meine Sendungen" aufrufe, befindet sich kein direkter Kontakt-Link bei der betreffenden Sendung. Wenn ich mich bis zur Beschwerde-Eingabemaske durchgehangelt habe, werden mir alle möglichen Fragen gestellt, die DHL ja bekannt sind und ohne Probleme über mein Profil als auch über die Sendungsnummer zugeordnet können müsste.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Ist ein Paket verloren gegangen, können Sie auch als Empfänger eine Schadensanzeige beim Transportunternehmen stellen, um Schadensersatz geltend zu machen. Denn: Das Gesetz berechtigt nämlich auch den Empfänger, die Schadensersatzansprüche aus dem Frachtvertrag gegen den Paketdienstleister geltend zu machen (§§ 421 Abs. 1 S. 2 HGB). Alternativ können Sie den Versender bitten, eine Nachforschung in Auftrag zu geben.

Wird eine Sendung nicht innerhalb von 20 Kalendertagen nach Einlieferung an den Empfänger abgeliefert, gilt diese als verloren, wenn der Verbleib nicht ermittelt werden kann. Für den Schaden, der durch Verlust in der Zeit von der Übernahme zur Beförderung bis zur Ablieferung entsteht, haftet der Paketdienstleister.

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