Paket
Abstellen ohne Abstellgenehmigung sowie Einbruchsgefahr
Die Sendung mit der Paketnummer [...] wurde ohne Genehmigung auf meiner Terrasse abgestellt. Des Weiteren wurde die Benachrichtigungskarte an meine Haustür geklebt.
Zu diesem Sachverhalt stelle ich Folgendes fest.
1. Ich habe GLS keine Abstellgenehmigung erteilt. GLS verstößt durch das nicht genehmigte Abstellen des Pakets gegen ihre eigenen Geschäftsbedingungen.
2. Die Terrasse befindet sich in einem eingefriedeten Bereich meines Grundstücks. Der Paketbote hat diesen Bereich meines Grundstücks ohne meine Zustimmung nicht zu betreten.
3. Durch das sichtbare Anbringen der Benachrichtigungskarte an meiner Haustür erfahren Passanten, aber auch kriminelle Individuen, dass sich auf meiner Terrasse ein zugängliches Paket befindet. Des Weiteren können diese davon ausgehen, dass niemand im Haus ist, solange sich die Benachrichtigungskarte an meiner Haustür befindet.
4. Die Homepage von GLS weist im Bereich „Sendungsverfolgung“ aus, dass das Paket durch eine Unterschrift auf meinen Nachnamen lautend quittiert wurde. Dies ist offensichtlich nicht der Fall, da das Paket unzulässig abgestellt wurde. Ich kann hier also von einer mutwilligen Täuschung ausgehen.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Es ist möglich, mit dem Paketdienst einen so genannten Garagenvertrag abzuschließen oder eine Abstellgenehmigung zu erteilen. Sie als Empfänger benennen einen Ort – etwa die Garage, der Carport oder ähnliches – an dem Pakete abgelegt werden dürfen, ohne dass Sie dafür unterschreiben müssen.
Achtung: Falls die Ware dann wegkommt, haftet der Zustelldienst nicht. Mit dem Ablegen der Sendung am vereinbarten Ort ist die Zustellung vielmehr aus Sicht des Paketdienstes ordnungsgemäß erfüllt. Ohne eine solche Vereinbarung darf der Paketbote Sendungen nicht einfach vor die Tür legen.