Paket
Versteckter Transportschaden
Guten Tag, ich richte mich an Sie, da ich ein Problem mit einem Versandunternehmen namens GLS habe und ich mittlerweile keinen Rat mehr weiß.
Ich habe über Ebay Kleinanzeigen ein voll funktionierendes Yamaha EMX5000-12 Mischpult inkl. stabilem und gut gepolstertem Roadcase für 489,- Euro verkauft und per GLS verschickt. Als das Gerät beim Käufer/Empfänger ankam und er es ausgepackt hatte, schien zunächst alles ok zu sein. Von außen war keine Beschädigung zu sehen, nur ließ sich das Gerät nicht mehr einschalten. Ich habe mich daraufhin mit dem Versanddienstleister in Verbindung gesetzt und unter eidesstattlicher Versicherung einen Schadensersatzanspruch an GLS gerichtet. GLS hat meinen Antrag allerdings abgelehnt und mir geschrieben, dass ihrerseits keine Unregelmäßigkeit bei den Scannungen und somit beim Transport festzustellen sei. Daraufhin habe ich Widerspruch eingelegt mit der Bitte, den Fall nochmals genauestens zu überprüfen und für den beim Versand entstandenen Schaden zu haften. Dieser Widerspruch wurde ein weiteres Mal abgelehnt. Währen dessen hat der Käufer bei einem Fachbetrieb einen Kostenvoranschlag und ein Gutachten erstellen lassen und eine professionelle Meinung eingeholt. Der Fachmann konnte bestätigen, dass das Gerät aus mindestens 1m Höhe heruntergefallen sein muss und es sich hierbei eindeutig um einen versteckten Transportschaden handelt, da die Platine im Inneren mehrfach gebrochen, von außen aber keine Beschädigung festzustellen war. Den KV in Höhe von 376,52 Euro habe ich zusammen mit einem erneuten Widerspruch wieder an GLS geschickt, welcher abermals abgelehnt wurde.
Fortsetzung:
Das Mischpult wurde in der Zwischenzeit von dem Fachbetrieb repariert und funktioniert wieder tadellos.
Nun könnte ich erneuten Widerspruch gegen diese Entscheidung einlegen, doch mir fehlen mittlerweile Mut und Nerven. Am Meisten ärgert es mich, weil der Versand sogar bis zu 750EUR versichert war/ist, GLS aber nicht für den von ihnen entstandenen Schaden aufkommen will und wir (Verkäufer/Käufer) nun auf den Kosten für die Reparatur sitzen bleiben.
Da ich keine Mittel habe, rechtliche Schritte gegen GLS einzuleiten und ich auch nicht weiß, ob ich in so einem Fall überhaupt Chancen auf Recht habe, möchte ich Sie bitten mir zu helfen und Ihre Meinung zu dem Fall zu äußern.
Vielleicht könnten Sie mir auch eine Adresse oder Anlaufstelle nennen, an die ich mich mit meinem Anliegen/Problem wenden kann.
Vielen Dank!
Kommentar der Verbraucherzentrale
Transportrechtliche Streitigkeiten können grundsätzlich außergerichtlich und/oder gerichtlich gegebenenfalls mithilfe eines Anwalts geklärt werden.
Grundsätzlich haften Paketdienstleister nach unserer Ansicht für Schäden auf dem Transportweg, die in ihrer Obhut entstanden sind. Die Darlegungs- und Beweislast obliegt jedoch insoweit dem Verbraucher. Er müsste also darlegen und ggf. beweisen, dass die Ware im unbeschädigten Zustand an den Paketdienstleister übergeben wurde und dass die Ware nicht erst nach Übergabe an den Empfänger beschädigt wurde. Ein privates Sachverständigengutachten kann hier im Einzelfall hilfreich sein. Weiterhin wäre der konkrete Schaden zu beziffern und darzulegen.
Im Falle eines Rechtsstreits können jedoch Anwalts- und Gerichtskosten entstehen, die im Verlustfalle zu tragen wären und sich nach dem Streitwert richten.
Zur konkreten Einschätzung der Erfolgschancen und des Kostenrisikos raten wir dazu, sich an einen Rechtsanwalt z.B. einen Fachanwalt für Transportrecht zu wenden.
Individuelle Rechtsberatung erhalten Sie auch über die Verbraucherzentralen in den 16 Bundesländern erhalten. Diese bieten Beratung und Information zu Fragen des Verbraucherschutzes, helfen bei Rechtsproblemen und vertreten die Interessen der Verbraucher auf Landesebene.
Wenden Sie sich bei Bedarf bitte an die Verbraucherzentrale Ihres Bundeslandes.
Das Beratungsangebot der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen finden Sie hier:
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