Paket
DHL Paket beschädigt - Sendungsinhalte zerstört - kein Schadenersatz
Am 04. Januar 2018 versendete ich ein Paket, welches über mehrere Wochen hinweg dem Empfänger nicht zugestellt wurde. Telefonisch wurde mir von der DHL keine Auskunft zum Sendungsstatus erteilt, stattdessen sollte ich eine Schadensmeldung ausfüllen.
Am 24. Januar 2018 erreichte mich die von der DHL zurückgeschickte Sendung mit dem Vermerk, dass eine Beschädigung aufgetreten sei. Schon nach dem ersten Öffnen der Sendung stieg mir der Geruch von Schimmel in die Nase. Jeder einzelne Inhalt der Sendung war äußerlich und innerlich von Schimmelbefall betroffen, was auf die Sendungsbeschädigung (zerbrochene Glasflasche, ausgelaufene Flüssigkeit) zurückzuführen war und die Inhalte wertlos machte.
Ich habe vor der Entsorgung Fotos der Sendungsinhalte angefertigt, die ich der DHL zur Prüfung des Sachverhalts anbot. Da die Sendung vollkommen sicher verpackt wurde (die Glasflasche wurde mehrlagig mit Luftpolsterfolie und anschließend mit Papier umwickelt; der Karton wurde im Inneren zusätzlich mit Luftpolsterfolie und Papier gepolstert), gehe ich davon aus, dass die Beschädigung grob fahrlässig während des Transports durch die DHL herbeigeführt wurde.
Kommentar der DHL: Sendungen seien laut AGB der DHL so zu verpacken, dass eine Beschädigung während des Transports ausgeschlossen sei (sprich: jede Beschädigung einer Sendung ist vom Absender verschuldet). Eine Beschädigung auf dem Transportweg kann meiner Meinung nach von Seiten des Absenders nur für den Fall ausgeschlossen werden, dass der Transporteur die Sendung nicht grob fahrlässig oder gar vorsätzlich beschädigt.
Der entstandene Schaden beläuft sich auf 496,56 Euro und wurde zum Großteil nicht durch die ausgelaufene Flüssigkeit, sondern durch Schimmelbefall (Sendung war 20 Tage unterwegs) verursacht. Der Schaden ist somit größtenteils auf die langsame Bearbeitung der Sendung zurückzuführen.
Meine Schadenersatzforderung wurde von Seiten der DHL ohne jegliches Angebot der Entschädigung abgelehnt.
Kommentar der Verbraucherzentrale
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