Ich bin nur der Nachbar. Der Paketzusteller hat meine Unterschrift gefälscht und angegeben, ich hätte das Paket angenommen. Das Paket haben mein Nachbar (der Empfänger) und ich schließlich im Hausgang gefunden. Jeder hätte es nehmen können. Wenn es verschwunden wäre, würde ich dafür verantwortlich gemacht.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Das Fälschen der Unterschrift durch den Zusteller ist strafrechtlich relevant und kann bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht werden. Bei der gefälschten Unterschrift auf einem digitalen Lesegerät handelt es sich jedoch nicht um eine Urkundenfälschung nach § 267 StGB, sondern vielmehr um „Fälschung beweiserheblicher Daten“ gem. § 269 StGB. Mit dem Aktenzeichen können Sie dann auch gegenüber dem Dienstleister auf den Sachverhalt hinweisen und ggf. Schadensersatz fordern.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Das Fälschen der Unterschrift durch den Zusteller ist strafrechtlich relevant und kann bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht werden. Bei der gefälschten Unterschrift auf einem digitalen Lesegerät handelt es sich jedoch nicht um eine Urkundenfälschung nach § 267 StGB, sondern vielmehr um „Fälschung beweiserheblicher Daten“ gem. § 269 StGB. Mit dem Aktenzeichen können Sie dann auch gegenüber dem Dienstleister auf den Sachverhalt hinweisen und ggf. Schadensersatz fordern.