Paket
Urkundenfälschung
Ich wohne in der Bochumer iNnenstadt. Am 05.04. erhielt ich von einem Nachbarn per Messenger-Dienst ein Foto, dass 2 größere Sednungen von aussen vor der Haustür standen und erstmal weg geräumt werden mussten, da das Haus sonst nicht betreten werden konnte. Die Sendungen hätten von jedem vorbeigehenden Passanten mitgenommen werden können. In der Sendungsverfolgung konnte ich dann nachlesen, dass ich die Sendungen höchstpersönlich entgegen genommen hätte. Das nicht sein konnte, da ich nicht da war - ich habe mir dann vom Versender die Belege schicken lassen....und irgendjemand (...ähm...evtl. der dpd-Fahrer) hatte die Dreistigkeit, mit meinem Namen zu untefrschreiben. Ich habe mich wegen beidem (Pakate einfach draussen abstellen und gefälschte Unterschrift) bei dpd beschwert...der Mitarbeiter wird nachgeschult (und macht das vermutlich bei nächster Gelegenheit wieder: meine Sachen waren "nur" 100€ wert - was ist, wenn das bei wirklichen wertvollen Sendungen, die an am Ende noch geklaut werden, passiert????)
Kommentar der Verbraucherzentrale
Das Fälschen der Unterschrift durch den Zusteller ist strafrechtlich relevant und kann bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht werden. Bei der gefälschten Unterschrift auf einem digitalen Lesegerät handelt es sich jedoch nicht um eine Urkundenfälschung nach § 267 StGB, sondern vielmehr um „Fälschung beweiserheblicher Daten“ gem. § 269 StGB. Mit dem Aktenzeichen können Sie dann auch gegenüber dem Dienstleister auf den Sachverhalt hinweisen und ggf. Schadensersatz fordern.