Paket

Das schwarze Loch: Notebook verschickt – Chips und Socken angekommen

Ich habe am 17.03.2019 ein Notebook an [...] zum Verkauf geschickt. Das Gerät habe ich sicher im Originalkarton und diesen wiederum in einen großen Karton eines Onlinehändlers verpackt und in einer Packstation eingeliefert.
Am 19.03.2019 ist ein Paket bei [...] mit meiner Sendungsnummer eingegangen. Es wurde geprüft und mein Verkauf ohne Angabe von Gründen storniert. Nach tagelangen Nachfragen erfuhr ich am 28.03.2019 endlich den Grund. Bei [...] ist kein Notebook angekommen, sondern ein Paket mit Chips-Packungen und Socken. Das klingt unglaublich - und das ist es auch. [...] schickte mir daraufhin "mein" Paket zurück. Dieses ist nicht der Karton, den ich versendet habe. Er ist jedoch mit meinem Adressaufkleber vom 17.03.2019 versehen. Es muss also jemand den Adressaufkleber (mit Tesa befestigt gewesen) von meinem Paket abgenommen und auf dieses andere Paket geklebt haben. Mein Notebook samt aller Verpackung ist und bleibt verschwunden.
[...] fühlt sich in keiner Weise verantwortlich, irgendetwas zu unternehmen. Meine Kundenerklärung vom 28.03.2019 bliebt bisher unbeantwortet.
Seither versuche ich nun zu klären, was passiert ist. Eine Schadensanzeige liegt DHL seit dem 01.04.2019 vor. Zudem habe ich Strafanzeige wegen Diebstahl gestellt.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Individuelle Unterstützung können Sie über die Verbraucherzentralen in den 16 Bundesländern erhalten. Diese bieten Beratung und Information zu Fragen des Verbraucherschutzes, helfen bei Rechtsproblemen und vertreten die Interessen der Verbraucher auf Landesebene.

Wenden Sie sich bei Bedarf bitte an die Verbraucherzentrale Ihres Bundeslandes.

Das Beratungsangebot der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen finden Sie hier.


Weitere individuelle Unterstützung bietet die Schlichtungsstelle Post der Bundesnetzagentur. Diese vermittelt bei Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Anbietern von Postdienstleistungen, um eine gütliche Einigung zu erzielen. Die Schlichtung im Postbereich ist ein freiwilliges Verfahren und wird auf Antrag von Verbrauchern durchgeführt.

Hier können Sie einen entsprechenden Antrag bei der Schlichtungsstelle Post stellen:

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Post/Verbraucher/Schlichtung/Schlichtung-node.html

Bitte beachten Sie: Die Erfolgsaussichten auf ein Schlichtungsverfahren bei der Bundesnetzagentur sind aktuell leider sehr begrenzt. Dies sollte Sie jedoch nicht davon abhalten, entsprechende Anträge an die Bundesnetzagentur zu richten, damit der wachsende Bedarf sichtbar und messbar wird.

Zur Beschwerde-Pinnwand