Orthopäde | 12.09.2023

Atteste und Gutachten

Statisch dynamische Fussdruckmessung | Orthopäde verweigert Untersuchung / Rezept ohne Kauf einer iGeL

Um ein Rezept für eine Einlage zu erhalten, musste ich o.g. iGeL bezahlen - sofort, bar oder mit
der EC Karte. Wenn ich die Summe nicht bezahle, werde ich nicht behandelt. Auf Nachfrage ob es noch eine Kassenleistung gibt - als Alternative, wurde mir mitgeteilt, dass es das hier nicht gäbe, ich solle die Praxis verlassen und mir einen anderen Arzt suchen.

Fazit : Der Kassenarzt aus Koblenz, der diese Methode auch im Wartezimmer bewirbt, verweigert eine Behandlung.
Ich leide seit Jahren an Fehlstellungen und benötige diese Einlagen. Das war bekannt. Zudem möchte ich bemerken, dass Herr Dr.- bis heute meine Füße nicht einmal gesehen / untersucht hat. Das wurde ebenfalls verweigert, mit den Worten, dass mache er grundsätzlich nicht, was einem da so alles unterkommen könnte - igitt….

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Keine Behandlung mit einer kassenärztlichen Leistung darf davon abhängig gemacht werden, dass Patienten im Vorfeld eine IGeL bezahlen.


Ärzte dürfen eine Terminvergabe oder eine medizinisch notwendige Behandlung nicht daran knüpfen, dass Patienten eine Individuelle Gesundheitsleistung in Anspruch nehmen. Für Ärzte mit Kassenzulassung gelten hier strenge Regeln. Sie verstoßen gegen ihre vertragsärztlichen Pflichten, wenn sie Versicherte zu einer privatärztlichen Versorgung an Stelle der ihnen zustehenden Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung beeinflussen.


Melden Sie unseriöses Verhalten umgehend der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung. Diese prüft den Fall und kann disziplinarrechtliche Maßnahmen gegenüber Ärzten einleiten.

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