sonstige Fachrichtung | 25.09.2023

Plastisch/Ästhetik | Mangelnde oder fehlende Aufklärung

Ich wurde Anfang August in Köln durch einen plastisch ästhetischen Chirurgen operiert. Ich bekam eine Rechnung über ein pauschal Honorar in Höhe von 10.400 € und der Chef Arzt der Klinik sagte mir, es entstehen nur noch die Übernachtungskosten des Krankenhauses, in Höhe von 299,-€ pro Nacht. Stationär lag ich drei Nächte.
Nun erhielt ich eine Rechnung vom (Name gelöscht) Krankenhaus in Köln, und diese beläuft sich auf 6800 € !!! Ich bin schockiert. Ich habe in der Hinsicht nichts unterschrieben und bin total schockiert. Es

Der Chefarzt (plastischer Chirurg), hat mit mir den Behandlungsvertrag abgeschlossen und einen Pauschalbetrag in Höhe von 10.400 € festgesetzt. Ich habe alles wie vereinbart überwiesen. Laut seiner Aussage hieß es, er würde mich operieren und dafür habe ich auch bezahlt. Doch leider hieß es NACH der OP, er hatte sich verletzt und konnte mich nicht operieren. Ich habe für die Chefarztbehandlung bezahlt, aber nicht die Leistung bekommen.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Wir verstehen Sie so, dass der Chefarzt pauschal 10.400 € für die Behandlung haben wollte. Wenn das nicht näher aufgesplittet ist und einen Festpreis bedeutet, hätten wir auf jeden Fall einen Verstoß gegen § 5 GOÄ. Zusätzlich sollten Sie 299 € pro Nacht, also 897 € insgesamt für die Unterbringung zahlen.

Wofür sind denn aber jetzt die 6.800 €? Für die Behandlung durch den Nicht-Chefarzt und die Unterbringungskosten? Das kann doch nicht nur der Betrag für drei Nächte im Krankenhaus sein?

Dann müssten Sie eigentlich die 10.400 € vom Chefarzt für die fehlende Leistung zurückbekommen (und sparen ferner die 897 € Übernachtung) und müssten 6.800 € ans Krankenhaus überweisen, würden also im Ergebnis 4.500 € weniger zahlen als ursprünglich gedacht. Dafür haben Sie aber keine chefärztliche Leistung. Warum haben Sie denn die OP trotzdem durchführen lassen, wenn es Ihnen um die OP durch den Chefarzt ging? In den Behandlungsverträgen stehen üblicherweise auch die zulässigen Vertreter des Chefarztes drin, falls dieser mal verhindert ist.

Wenn der Chefarzt trotz fehlender Leistung nicht die 10.400 € erstattet, müssten Sie gegen diesen vorgehen. Und natürlich bräuchten Sie einen Behandlungsvertrag mit dem Krankenhaus, wenn ein Nicht-Chefarzt-Vertreter die Behandlung durchführt. Mit dem Chefarzt hatten Sie ja den Vertrag.

Tatsächlich sollten Sie den Sachverhalt aber erst einmal über die Ärztekammer prüfen lassen.

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