Krankenhaus | 14.06.2023
Medizinische Wahlleistung im Krankenhaus
Private Intensivbehandlung | Betrug
Der Fall ist kompliziert. Mein verstorbener Mann machte am - eine Anzahlung von - für einen 14-tätigen Aufenthalt in der - Klinik.
Ich könnte den Termin nicht wahrnehmen, weil mein Mann, -, am - verstarb.
Ich informierte den Geschäftsführer - über die Situation.
Er versuchte mich bei den Telefonaten dazu zu überreden, zu einem anderen Zeitpunkt die Kur anzutreten.
Ich versicherte ihm, dass meine Ärzte mich rein körperlich nicht dazu in der Verfassung befänden, in den -zu reisen. Herr - meinte es besser zu wissen als meine Ärzte.
Außerdem hätte ich noch ca. - Euro für die komplette Behandlung zu zahlen gehabt. Dieses Geld habe und hatte es nicht.
Daraufhin erklärte mir Herr -, dass die Klinik kurz vor der Insolvenz stände und er mir das Geld demzufolge auch nichts zurückzahlen könne.
Mitte März diesen Jahres meldete ich mich in der -Privat Klinik GmbH in -an. Am - überwies mein Mann- Euro Anzahlung.
Da mein Mann am - verstarb, womit nicht zu rechnen war.
Ich informierte Herrn -über die Situation. Ich erklärte, dass ich aus physischen Gründen nicht therapiefähig sei und auch keine - habe, um die komplette Therapie zu bezahlen.
Der "Herr" würde sehr penetrant, um mir dann mitzuteilen, dass er mir nichts zurückzahlen könne.
Angeblich sei die Klinik kurz vor der Insolvenz.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Grundsätzlich hängt die Frage, ob Sie Anspruch auf Rückerstattung haben, von den vertraglichen Vereinbarungen zwischen Ihnen und der Klinik sowie den geltenden Gesetzen ab. Es wäre ratsam, alle relevanten Dokumente, Verträge und Korrespondenzen aufzubewahren, die Ihre Kommunikation mit der Klinik und den Geschäftsführer Herrn Vahldieck betreffen.
Mit diesen sollten Sie einen Rechtsanwalt konsultieren, der sich auf Vertragsrecht spezialisiert hat (z.B. bei der Verbraucherzentrale). Dieser kann Ihnen eine fundierte rechtliche Beratung geben und Ihre Optionen prüfen, einschließlich möglicher rechtlicher Schritte, um Ihr Geld zurückzuerhalten.