Augenarzt | 14.05.2023

Glaukom-Früherkennung

Netzhautuntersuchung nur im Paket einer Glaukom - Früherkennung

Ein Augenarzt lehnte bei mir eine Netzhautuntersuchung mit Pupillenerweiterung mit Tropfen ab. Bei mir besteht eine sehr starke Kurzsichtigkeit (hohe Myopie), dazu eine hintere Glaskörperabhebung, Glaskörperdestruktionen, daher sollte die Netzhaut auf jeden Fall kontrolliert werden. Mein bisheriger Augenarzt machte alle 6 Monate eine solche Kontrolluntersuchung und informierte mich zur drohenden Netzhautablösung. Durch die Kontrolle der Netzhaut kann man eine drohende Netzhautablösung frühzeitig feststellen.
Der jetzt in Anspruch genommen Augenarzt erklärte mir, dass er diese von mir geforderte Untersuchung „Netzhautuntersuchung mit Pupillenerweiterung“ bei nicht durchführen kann, da ich das mir in dieser Praxis zur Unterschrift vorgelegte Formular „Ich wünsche eine Glaukom-Früherkennung“ nicht unterzeichnet habe. Das Praxispersonal legt jedem ankommenden Patienten das Formular zur Unterschrift vor und drängt die Patienten mit den Worten: „Das müssen sie unterzeichnen“.
Mein Hinweis auf die kassenärztliche Leistung der Netzhautuntersuchung und er mir dagegen diese Untersuchung widerrechtlich nur im Paket einer Glaukom-Früherkennung als Privatleistung anbiete, änderte seine Meinung nicht.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Sie haben richtig gehandelt, als Sie die IGeL verweigert und auf die Kassenleistung bestanden haben. Patienten dürfen nicht zu einer IGeL gedrängt werden. Ihnen muss die Behandlungsalternative, die von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt wird, aufgezeigt werden und diese Kassenleistung darf auch nicht pauschal schlecht geredet werden. Wenn der aufgesuchte Augenarzt dazu nicht bereit ist, werden Sie sich sicherlich über einen Wechsel zu einem anderen Augenarzt nachdenken. Ferner können Sie sich bei der zuständigen Ärztekammer beschweren.

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