sonstige Fachrichtung | 18.06.2023

Cardiogoniometrie

Am - hatte ich einen Termin zur Kontrolluntersuchung.Die Arzthelferin teilte mir mit das 3 Untersuchungen gemacht werden.
Eine davon ist kostenpflichtig,diese lehnte ich abmit der Begründung, ist mir zu teuer.Der Arzt zeigte mir auf seinen Handy ganz kurz wie teuer diese Leistung wo anders wäre.Eine weitere Behandlung lehnte er ab mit der Begründung, er könne keine Verantwortung mehr übernehmen.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Gemäß Bundesmantelvertrag für Ärzte darf der Vertragsarzt die Behandlung eines Versicherten nur in begründeten Fällen ablehnen, z.B. bei Überlastung der Praxis. Keinesfalls aber, weil der Patient eine kostenpflichtige Voruntersuchung oder (Weiter-)Behandlung ablehnt.


Melden Sie unseriöses Verhalten umgehend der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung. Diese prüft den Fall und kann disziplinarrechtliche Maßnahmen gegenüber Ärzten einleiten.

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