Urologe | 01.11.2021
Blut-Test auf Prostatakrebs (PSA-Test)
Keine Weiterbehandlung wegen abgelehnter IGeL
Am 30.09. wurde mein Mann aus dem Krankenhaus Groß-Sand mit einem Dauerkatheter entlassen. Der dortige Konsilar-Urologe, der nicht nur den Katheter legte, sondern wegen Blutungen auch eine Blasenspiegelung vornahm, lehnte eine anschließende Weiterbehandlung ab - obwohl im Entlassungsbericht stand, mein Mann könne sich bei ihm einen Termin geben lassen. Nachdem der Urologe am 18.10. wieder aus dem Urlaub da war, bekam ich telefonisch keine Termin - ohne die Angabe von Gründen. Bei einem persönlichen Besuch in der Praxis, mit Hinweis auf den Entlassungsbericht, sagte mir der Arzt, er würde Behandlung ablehnen, weil mein Mann im November 2018 - also vor drei Jahren - eine Untersuchung der Prostata abgelehnt hätte, und dabei handelte es sich um eine IGel-Leistung...
Kommentar der Verbraucherzentrale
Dieses Verhalten des Arztes ist sehr bedenklich, da er als Vertragsarzt gemäß Bundesmantelvertrag für Ärzte (BMV-Ä) eine Behandlung von gesetzlich Versicherten nur in begründeten Fällen ablehnen darf. Die Ablehnung einer IGeL durch den Patienten ist definitiv kein solcher Ausnahmefall und die Weiterbehandlung von der Inanspruchnahme einer solchen abhängig zu machen, ist nach unserer Auffassung eine unzulässige Beeinflussung unter Verstoß gegen § 128 Abs. 5a SGB V.