Arzt für Allgemeinmedizin/Praktischer Arzt | 12.01.2022
Akupunktur
Akupunktur-Rechnung ohne Aufklärung und Kostenvoranschlag.
Wegen eines Tinnitus/ Burnout war ich in ärztlicher Behandlung. Auf der Suche nach einer möglichen Behandlung kam ich im Gespräch mit der Ärztin auf die Möglichkeit der Akupunktur. Ich habe keinen Kostenvoranschlag erhalten und ging davon aus, dass die Krankenkasse Akupunktur übernimmt ( vor ca 15 Jahren hatte ich bereits eine Akupunktur über die Krankenkasse erhalten, allerdings wegen Rückenschmerzen). Nach 12 Sitzungen hatte ich eine Beratung, ob man weitermacht, aber da es mir besser ging und ich arbeitsfähig war habe ich mich für eine Pause ausgesprochen. Es gab auch in diesem Gespräch keine Indikation, dass und wie viel ich zahlen muss. Nach über 3 Monaten habe ich die o.g. Rechnung über Akupunktur Schmerzbehandlung erhalten (es war zwar Tinnitus, aber ich vermute das ändert nichts am Sachverhalt). Meine Krankenkasse hat die Kostenübernahme abgelehnt. Heute habe ich die Ärztin angerufen und ihr mitgeteilt, dass die Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt. Sie hat das bejaht und mir mitgeteilt, sie habe mich vorab mündlich darüber informiert. Das habe ich allerdings nicht realisiert und auch nichts dazu unterschrieben. Sie meinte, sie macht das immer so und ich wäre die erste, die das Vorgehen in Frage stellt. Wenn ich die Summe der Kosten gekannt hätte, hätte ich sehr wahrscheinlich diese Methode nicht gewählt.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Dies ist ein klassischer Fall fehlender wirtschaftlicher Aufklärung. Die Ärztin hat hier gegen ihre Pflicht aus § 630c Abs. 3 BGB verstoßen, Sie vor der Behandlung über die voraussichtlichen Kosten in Textform zu informieren. Wenn Sie der Behandlung bei einer ordnungsgemäßen Kosteninformation nicht zugestimmt hätten, entsteht Ihnen durch diese Pflichtverletzung ein wirtschaftlicher Schaden durch die Zahlung des Rechnungsbetrags. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können Sie daher die Zahlung unter Berufung auf die fehlende wirtschaftliche Aufklärung verweigern.