Orthopäde | 19.10.2021
Stoßwellentherapie (z. B. bei Tennisarm)
Einsichtnahme in Patientenakte verweigert
ich wurde obwohl ich gesetzlich versichert, privat behandelt.
Wollte jetzt einsicht in meine Patienakte haben, der Arzt verweigerte uns die komplette einsicht und meinte, es sind nur privat briefe in meinen unrerlage und die gehen mich nichts an
Kommentar der Verbraucherzentrale
Die Verweigerung eines grundlegenden Patientenrechts wie der Einsichtnahme in die eigene Patientenakte (§ 630g BGB) ist ein grober Rechtsverstoß des Arztes, der nicht hinnehmbar ist. Wir empfehlen Ihnen daher, solche Verstöße auch der Landesärztekammer Ihres Bundeslandes zu melden, da diese derartiges Fehlverhalten eines Kammermitglieds sanktionieren kann.