Wollte einen Termin bei meinem Arzt zur Augenuntersuchung machen. Telefonisch wurde mir mitgeteilt, dass ich kein Patient mehr binds ich seit 4Jahren nicht mehr da war und die Praxis keine neuen Patienten aufnimmt. Durch das buchen eines Comfort Termines für 35EUR könnte ich aber in der nächsten Woche zur Untersuchung kommen und der Arzt entscheidet dann ob ich wieder Patient ohne Comfort Termin sein kann.
Ärzte dürfen eine Terminvergabe oder eine medizinisch notwendige Behandlung nicht daran knüpfen, dass Patienten eine Individuelle Gesundheitsleistung in Anspruch nehmen. Für Ärzte mit Kassenzulassung gelten hier strenge Regeln.
Generell gilt das Gebot der Berufsfreiheit, d.h. außer in Notfällen dürfen Ärzte grundsätzlich frei entscheiden, ob sie Patienten behandeln oder nicht. Jedoch treffen auf Ärzte mit Kassenzulassung strengere Berufsregeln zu. Hier gilt: Ein Vertragsarzt verletzt eindeutig seine vertragsärztlichen Pflichten, wenn er eine (Weiter-)Behandlung ablehnt, nur weil der Patient einer IGeL nicht zustimmt.
Unser Tipp: Melden Sie unseriöses Verhalten der in Ihrem Fall zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt: https://www.kvsa.de/service/ueber_uns/wegweiser.html. Diese prüft den Fall und kann disziplinarrechtliche Maßnahmen gegenüber dem Arzt einleiten.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Ärzte dürfen eine Terminvergabe oder eine medizinisch notwendige Behandlung nicht daran knüpfen, dass Patienten eine Individuelle Gesundheitsleistung in Anspruch nehmen. Für Ärzte mit Kassenzulassung gelten hier strenge Regeln.
Generell gilt das Gebot der Berufsfreiheit, d.h. außer in Notfällen dürfen Ärzte grundsätzlich frei entscheiden, ob sie Patienten behandeln oder nicht. Jedoch treffen auf Ärzte mit Kassenzulassung strengere Berufsregeln zu. Hier gilt: Ein Vertragsarzt verletzt eindeutig seine vertragsärztlichen Pflichten, wenn er eine (Weiter-)Behandlung ablehnt, nur weil der Patient einer IGeL nicht zustimmt.
Unser Tipp: Melden Sie unseriöses Verhalten der in Ihrem Fall zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt: https://www.kvsa.de/service/ueber_uns/wegweiser.html. Diese prüft den Fall und kann disziplinarrechtliche Maßnahmen gegenüber dem Arzt einleiten.