Hautarzt | 23.09.2021
Hautkrebs-Screening
Kassenleistung von kostenpflichtiger IGeL abhängig gemacht
Beim kurzen Gespräch sagte der Arzt mir dass er für die besondere Lupe die er benutzt (nicht mal ein Verbrauchsgegenstand...) zusätzlich 20€ für das Hautkrebsscreening will. Ohne die Lupe macht er es nicht. Daraufhin sollte ich einen neuen Termin machen und schonmal für die Zusatzleistung einen Zettel unterschreiben - beides habe ich nicht gemacht und bin gegangen.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Dieses Vorgehen des Arztes zeigt, wie es nicht laufen darf. Gemäß § 128 Abs. 5a SGB V darf er Sie nicht in unzulässiger Weise zur Inanspruchnahme einer IGeL-Leistung anstelle der Kassenleistung beeinflussen. Dass Sie sich nicht auf diese Form der Beeinflussung eingelassen haben, ist richtig.