Orthopäde | 26.10.2021
Atteste und Gutachten
Befund angefordert, aber als Attest abgerechnet
Zur Abklärung von Beschwerden nach einem Sturz, überwies der Hausarzt zum Orthopäden. Einige Monate später stellten sich Schmerzen in der Hüfte ein. Es wurde ein MRT und ein CT veranlasst. Für die Behandlung wurde die Injektion von Schmerzmitteln vorgeschlagen, die jedoch nur kurzfristig Linderung brachten. Deshalb wurde auf die Fortsetzung verzichtet.
Die Patientin leidet an einer genetisch bedingten, sehr seltenen Neuro-Muskulären Erkrankung, die nicht heilbar ist. Im Rahmen einer Studie werden alle medizinischen Ereignisse dokumentiert. Deshalb wurde der Befund in der Orthopädischen Praxis von der Patientin angefordert. Ausgehändigt wurde ein dreiseitiges Schreiben, das lediglich die Notizen des behandelnden Arztes enthielt und von zwei Ärzten unterzeichnet wurde, die nie mit dem Fall zu tun hatten. Dieses Schreiben wurde dann mit über 17,00 € in Rechnung gestellt.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Der ärztliche Befundbericht ist eine Kassenleistung, die in der Regel durch die sogenannte "fachspezifische Grundpauschale", die der Arzt erhält, abgegolten ist und daher nicht gesondert berechnet werden darf. Daher scheint die Honorarforderung hier nicht berechtigt zu sein, zumal die sogenannte wirtschaftliche Aufklärung über die Kosten im Vorfeld (§ 630c Abs. 3 BGB) nicht stattfand.