Orthopäde | 08.09.2021
Hyaluronsäurebehandlung (z.B. Arthrose)
Keine wirtschaftliche Aufklärung
Auf der Rechnung werden Positionen aufgeführt - wie z. B. Bindegewebsmasage -, die ganz sicher nicht erhalten habe und die mit mir als "Igel-Leistung" nicht abgestimmt wurden. Im Behandlungsgespräch mit dem Arzt hieß es, dass eine Hyaluron-Spritze eine Igel-Leistung sei, für die ich ca. 25 Euro pro Stück zahlen soll. Eine Spritze mit Kortison sei ebenfalls zu übernehmen, so hieß es. Das nun auf der Rechnung auch die Kosten für das Gespräch etc. aufgeführt wurden - so als wäre ich Privatpatient - hat man mir ausweichend beantwortet. Man verwies mich lediglich darauf, dass ich der Igel-Leistung-Vereinbarung schriftlich zugestimmt habe und somit auch der Kostenübernahme im vollen Umfang. Interessant, da die Praxis bei Behandlungsaufnahme meine Versicherungskarte eingelesen hat! Des Weiteren ist man meiner Bitte hin, mir eine Kopie der besagten Igel-Leistungs-Vereinbarung auszuhändigen, nicht nachgekommen. Stattdessen erhielt ich eine Mahnung.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Dieses Vorgehen ist nicht hinnehmbar. Gemäß § 630c Abs. 3 BGB hätte man Sie über die voraussichtlichen Kosten der Behandlung im Vorfeld in Textform informieren müssen, soweit diese nicht von der Krankenkasse getragen werden. Ohne diese sog. wirtschaftliche Aufklärung wird die entsprechende Honorarforderung der Praxis nicht fällig. Gegen die Mahnung können Sie sich daher erfolgreich zur Wehr setzen.