Es sollten zur Allergieklärung Blutuntersuchungen gemacht werden in der Uniklinik. Kostenpunkt, wusste keiner was es kostet. Er nahm an bis ca. Vlt 200€. Der Vertrag beinhaltet keine Kostenaufstellung. Die tatsächlichen Kosten des Prof.? Unfassbar
Es wirbt für diese Untersuchung auf seinen Fortbildungen.
Ärzt:innen sind verpflichtet, gesetzlich versicherte Patient:innen darüber zu informieren, wenn die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten einer Behandlung nicht übernimmt. Dazu ist ein schriftlicher Kostenvoranschlag nötig, der möglichst genau über die zu erwartenden Kosten informiert. Der Patient muss der Behandlung auf eigene Rechnung schriftlich zustimmen. Für die erhaltene Rechnung gelten Vorgaben der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Ob Ihre diesen entspricht, können Sie mit Hilfe unseres Leitfadens zur Rechnungsprüfung feststellen.
In solchen Fällen empfehlen wir, Kontakt mit der Beschwerdestelle der zuständigen Landesärztekammer aufzunehmen und den Fall dort zu schildern.
Darüber hinaus gilt: Die Informationen über IGeL müssen sachlich erfolgen. Eine marktschreierische und anpreisende Werbung ist unzulässig. Es darf sich nicht um eine gewerbliche Dienstleistung handeln. Mehr zu den IGeL-Regeln finden Sie hier.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Ärzt:innen sind verpflichtet, gesetzlich versicherte Patient:innen darüber zu informieren, wenn die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten einer Behandlung nicht übernimmt. Dazu ist ein schriftlicher Kostenvoranschlag nötig, der möglichst genau über die zu erwartenden Kosten informiert. Der Patient muss der Behandlung auf eigene Rechnung schriftlich zustimmen. Für die erhaltene Rechnung gelten Vorgaben der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Ob Ihre diesen entspricht, können Sie mit Hilfe unseres Leitfadens zur Rechnungsprüfung feststellen.
In solchen Fällen empfehlen wir, Kontakt mit der Beschwerdestelle der zuständigen Landesärztekammer aufzunehmen und den Fall dort zu schildern.
Darüber hinaus gilt: Die Informationen über IGeL müssen sachlich erfolgen. Eine marktschreierische und anpreisende Werbung ist unzulässig. Es darf sich nicht um eine gewerbliche Dienstleistung handeln. Mehr zu den IGeL-Regeln finden Sie hier.