Krebsvorsorge Hautscreening | Hautkrebsvorsorge nur bei Zahlung für Auflichtmikroskop
Die Hautärztin Frau Dr. C. S. macht kein Hautscreening als Krebsvorsorge, wenn man nicht bereit ist, 16 EUR zu zahlen, damit sie das Auflichtmikroskop verwenden kann.
Die Erbringung einer als Kassenleistung vorgesehenen Früherkennungsuntersuchung von der Inanspruchnahme einer IGeL-Leistung abhängig zu machen, ist ein Verstoß gegen vertragsärztliche Pflichten (§ 128 Abs. 5a SGB V). Derartige Verstöße können Sie der Kassenärztlichen Vereinigung Ihres Bundeslandes melden, die ein solches Fehlverhalten disziplinarisch ahnden kann.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Die Erbringung einer als Kassenleistung vorgesehenen Früherkennungsuntersuchung von der Inanspruchnahme einer IGeL-Leistung abhängig zu machen, ist ein Verstoß gegen vertragsärztliche Pflichten (§ 128 Abs. 5a SGB V). Derartige Verstöße können Sie der Kassenärztlichen Vereinigung Ihres Bundeslandes melden, die ein solches Fehlverhalten disziplinarisch ahnden kann.