Hautarzt | 16.09.2021

Hautkrebs-Screening

Krebsvorsorge Hautscreening | Hautkrebsvorsorge nur bei Zahlung für Auflichtmikroskop

Die Hautärztin Frau Dr. C. S. macht kein Hautscreening als Krebsvorsorge, wenn man nicht bereit ist, 16 EUR zu zahlen, damit sie das Auflichtmikroskop verwenden kann.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Die Erbringung einer als Kassenleistung vorgesehenen Früherkennungsuntersuchung von der Inanspruchnahme einer IGeL-Leistung abhängig zu machen, ist ein Verstoß gegen vertragsärztliche Pflichten (§ 128 Abs. 5a SGB V). Derartige Verstöße können Sie der Kassenärztlichen Vereinigung Ihres Bundeslandes melden, die ein solches Fehlverhalten disziplinarisch ahnden kann.

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