Augenarzt | 13.09.2021
Atteste und Gutachten
Ermittlung Sehstärke | Trotz Beschwerden: Ermittlung Sehstärke nur gegen Bezahlung
Den Augenarzt habe ich aufgrund akuter Beschwerden bzw. Seheinschränkungen aufgesucht. Da eine Anschaffung einer neuen Brille sowieso anstand, bat ich darum, mir die Sehstärken mitzuteilen, die während der Untersuchung ermittelt wurden. Daraufhin wurde entgegnet, dass diese nur als kostenpflichtige Zusatzleistungen i.H.v. 25 € herausgegeben werden dürften. Ich wurde hierzu gedrängt und stellte erst bei einer späteren Recherche fest, dass dies eigentlich Kassenleistung ist - inklusive der Herausgabe der Werte. Die Untersuchung an sich war auch hochgradig ungenau, beim anschließenden Termin beim Optiker wurden Abweichungen bis zu 1,5 Dioptrien ermittelt!
Kommentar der Verbraucherzentrale
Gesetzlich Versicherte mit Schwierigkeiten beim Sehen erhalten die Bestimmung der Sehstärke (Refraktionsbestimmung) als eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Arzt darf hierfür keine Extrakosten abrechnen.
Wenn eine neue Brille angefertigt werden soll, reichen dazu die ermittelten Refraktionswerte für eine Korrektur der Fehlsichtigkeit auf 100% nicht automatisch aus. Hierfür muss eine Brillenglasbestimmung durchgeführt werden, die Sie beim Augenarzt oder beim Augenoptiker durchführen lassen können. Der Optiker erhebt für die Brillenglasbestimmung in der Regel keine Extrakosten, wenn Sie im selben Durchgang dort die Brille kaufen. Mehr dazu finden Sie auf unserer Webseite.