Frauenarzt | 08.09.2021

Abstrich auf Gebärmutterhalskrebs (HPV-Test)

PAP Test / Ultraschall | Angstwerbung für IGeL-Leistung

Nach den neuen europäischen Richtlinien wird ein kombinierter PAP/HPV Test ab sofort alle 3 Jahre durchgeführt (bei Frauen ab 35). Mir war fast klar, dass ich zusätzlich zum Selbstzahler-Ultraschall nun auch den jährlichen Abstrich zahlen sollte. Die Arzthelferin ermahnte mich, den Abstrich auf jeden Fall zu bezahlen, "damit ich nicht an Krebs sterbe". "Der Herr Doktor mache sich wegen der Neuregelung ziemliche Sorgen um seine Patientinnen!"
Die Krankenkassen würden aus finanziellen Interessen an den Patienten sparen, nur das der Herr Doktor an mir dann noch mehr verdient, betonte sie nicht. Zusätzlich zu den Erstattungen meiner KK für die Vorsorgeuntersuchung hätte er 107,00 Euro extra verdient. Ich habe jedoch beide Untersuchungen nicht durchführen lassen, musste meine Ablehnung aber unterschreiben, Diskussion darüber zwecklos!

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Unabhängig von der Frage, ab welchem Alter und in welchem Turnus eine Früherkennungsuntersuchung für Gebärmutterhalskrebs aus medizinischer Sicht sinnvoll ist (über die man sicherlich unterschiedlicher Auffassung sein kann), dürfen Ärzt:innen und ihre Angestellten nicht für entsprechende Untersuchungen durch Hervorrufung oder Ausnutzung von Angstgefühlen werben. Dies gilt insbesondere dann, wenn es um die Vorbeugung lebensbedrohlicher Erkrankungen geht.

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