Krankenhaus | 31.07.2021
Chefarzt/Wahlarzt-Behandlung
Unzureichende Aufklärung über Kosten der Wahlleistung
Sitze auf 1600 Euro für Laborkosten, welche die Krankenkasse nicht übernimmt. Mit der AOK habe ich ein Modell mit Vorleistung. Bei der SDK habe ich lediglich Zusatzversicherungen. Durch so gut wie keine Aufklärung habe ich einen Vertrag mit Chefarztbehandlung unterschrieben. Es durfte wegen Corona kein Angehöriger bei sein. Ich selbst war sehr durcheinander bei der Aufnahme. Noch Wochen später flattern die Rechnungen irgendwelche Labore ins Haus, welche die Krankenkassen nicht übernehmen.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Unterbleibt die sogenannte wirtschaftliche Aufklärung gemäß § 630c Abs. 3 BGB, wonach der Behandelnde Sie vor der Behandlung in Textform über die voraussichtlichen Kosten der Behandlung informieren muss, wenn die Krankenkasse diese nicht übernimmt, können Sie diesen Informationspflichtverstoß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dem Honoraranspruch erfolgreich entgegenhalten.