Untersuchung auf Risiko eines “Down-Syndroms” (z.B. Nackenfaltenmessung)
Dopplersonographie | Zur Sonographie gedrängt
Ich war heute bei meinen Frauenarzt. Ich bin in der 8 Schwangerschaftswoche.Ich möchte so wenig wie möglich Ultraschall für mein ungeborenes Kind. Ich wollte auch die Dopplersonographie nicht zu der er mich drängte er sonst mich nicht weiter behandelt. Die Behandlung ist einfach eine Vorsichtsmaßnahme aber nicht notwendig. Ich habe 5 gesunde Kinder. Bin selbst gesund.
Die drei gesetzlich vorgesehenen Basis-Ultraschalluntersuchungen finden um die 10., die 20. und die 30. Schwangerschaftswoche statt. Sie dienen der regelmäßigen Kontrolle, ob die Schwangerschaft normal verläuft und ob sich das Kind altersgemäß ohne Fehlbildungen und Funktionsstörungen entwickelt.
Ein Zwang zu diesen Untersuchungen besteht selbstverständlich nicht. Sie ergänzen das Vorsorge Paket. Die Unbedenklichkeit von Ultraschalluntersuchungen gilt auf Grundlage vieler unabhängiger und internationaler Studien als belegt. Doppleruntersuchungen werden vor der 12. SSW nicht durchgeführt. Niemand muss sich aber zu einer Untersuchung drängen lassen. Ein Arzt darf seine Patient:innen nicht unter Druck setzen, dass er sie ohne diese Untersuchung nicht weiter behandelt. Selbstzahlerleistungen sind nur auf ausdrücklichen Wunsch der Versicherten möglich.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Die drei gesetzlich vorgesehenen Basis-Ultraschalluntersuchungen finden um die 10., die 20. und die 30. Schwangerschaftswoche statt. Sie dienen der regelmäßigen Kontrolle, ob die Schwangerschaft normal verläuft und ob sich das Kind altersgemäß ohne Fehlbildungen und Funktionsstörungen entwickelt.
Ein Zwang zu diesen Untersuchungen besteht selbstverständlich nicht. Sie ergänzen das Vorsorge Paket. Die Unbedenklichkeit von Ultraschalluntersuchungen gilt auf Grundlage vieler unabhängiger und internationaler Studien als belegt. Doppleruntersuchungen werden vor der 12. SSW nicht durchgeführt. Niemand muss sich aber zu einer Untersuchung drängen lassen. Ein Arzt darf seine Patient:innen nicht unter Druck setzen, dass er sie ohne diese Untersuchung nicht weiter behandelt. Selbstzahlerleistungen sind nur auf ausdrücklichen Wunsch der Versicherten möglich.